Soziale Beratung mit zusätzlicher Unterstützung und Vermittlung

sehbehinderte und blinde Menschen, ihre Angehörigen, Institutionen und interessierte Menschen zu:
Wir unterstützen bei der Antragstellung auf Schwerbehinderung, Leistungen nach Landesblindengeldgesetz, bei anfallendem Schriftverkehr und Behördenpost.
Montag, Dienstag und Mittwoch
von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag
von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr.