Weißer Stock e.V.
Beratungsstelle für Blinde und Sehbehinderte
In Zusammenarbeit mit dem Blinden- und Sehbehinderten Verband Sachsen e.V.
erhältlich als: Schwarzdruck - Punktschrift - Audio-CD - Diskette - E-Mail
Ihre Beiträge für die nächste Ausgabe sind stets herzlich willkommen! Redaktionsschluss ist der: 15. September 2010.
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen der letzten Landesausschusstagung des BSVS e.V. wurde eine neue
Beitragsordnung beschlossen, welche Ihnen bereits durch die
Landesgeschäftsstelle übersandt worden sein müsste und die ab 01.01.2011 gültig
ist. Nach dieser Beitragsordnung zahlen die Mitglieder - je nach Vorliegen
bestimmter Voraussetz-ungen - im Jahr 2011 entweder 72 €, 54 € oder 42 €.
Die Gliederungen des BSVS e.V. sind durch den Landes-vorstand aufgefordert worden, für das Jahr 2011 eine Finanzplanung vorzulegen.
Aus den im Rahmen Ihres Aufnahmeantrages erhobenen Daten kann nicht abgeleitet werden, welches Mitglied welchen Beitragssatz zu entrichten hat. Dies trifft insbe-sondere auf die Mitglieder zu, welche den Beitragssatz von 42 € zu entrichten haben (Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, Studenten und Auszubildende, Bezieher von Grundsicherung für Arbeitsuchende und von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Ist eine Zuordnung zum Beitragssatz von 42 € bei Kindern und Jugendlichen ohne weiteres möglich, so ist dies bei den anderen in der Beitragsordnung genannten 4 Personengruppen der Beitragsstufe 42 € nicht möglich.
Um lediglich den ermäßigten Beitragsatz von 42 € entrichten zu müssen, ist durch die Mitglieder dieser 4 Personengruppen nach der Beitragsordnung bis 01.12.2010 ein entsprechender geeigneter Nachweis vorzulegen. Um seitens der Kreisorganisation Chemnitz des BSVS e.V. eine ordentliche Finanzplanung für das Jahr 2011 vornehmen zu können, bittet Sie der Kreis-vorstand, die entsprechenden Nachweise bereits bis 31.08.2010 in der Beratungsstelle des Weißen Stock e.V. bei Frau Langner vorzulegen, wenn Sie den Beitragssatz von 42 € in Anspruch nehmen möchten. Gleiches gilt für Mitglieder, welche einen Beitragsnachlass aufgrund von Nummer 2 der Beitragsordnung beantragen möchten (sonstige wichtige Gründe, z.B. geringes Einkommen, aber kein Grundsicherungsleistungsbezug).
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Keppler
(1. stellv. Kreisvorsitzender der KO Chemnitz des BSVS e.V.)
Es waren bewegte Jahre mit Höhen und Tiefen. Wir haben in diesen Jahren vielen neuen Klienten helfen dürfen, wir haben unsere "Stammkunden" aus der Zeit als Begegnungsstätte weiter betreut, aber wir mussten uns auch von liebgewordenen Klienten und Partnern verab-schieden.
Der Höhepunkt war natürlich der Umzug in unsere neuen Räume im Rosenhof im Jahr 2001. - Wer erinnert sich noch an unser kleines Domizil in der Gablenzer Straße und an den Weg dorthin?!? -
Seitdem können wir unsere Angebote ansprechend präsentieren. Wir haben neue Partner gefunden, die unsere Arbeit unterstützen oder zu denen wir Sie wegen Reha-Leistungen vermitteln können. Wir möchten unser Jubiläum in der Woche des Sehens, vom 11.10.-16.10.2010, mit Ihnen und unseren Partnern gemeinsam begehen. Am 13.10.2010 werden wir Sie zu einem "Tag der Offenen Tür" einladen. Ausstellung und Produktberatung wurden schon zugesagt von
Außerdem können Sie unser zukünftiges Angebot "Indivi-duelle Anpassung von vergrößernden Sehhilfen für Seh-behinderte", das im nachfolgendem Beitrag vorgestellt wird, direkt ausprobieren.
Das ausführliche Programm werden wir in der nächsten "Im Visier" veröffentlichen.
Erweitertes Angebot in unserer Beratungsstelle: Individuelle Anpassung von vergrößernden Seh-hilfen
Das Leben ist bezaubernd. Man muss es nur durch die richtige Brille sehen...
Alexandre Dumas
Was macht man aber, wenn es keine richtige Brille mehr gibt? Was bleibt Betroffenen von verschiedensten Augenerkrankungen, wenn keine Brille mehr hilft, das Sehen zu verbessern?
Die Beratungsstelle möchte demnächst - und zwar ab Oktober - sehbehinderten und blinden Menschen ein erweitertes Angebot an Hilfen bieten. Zukünftig wird es eine spezielle Beratung zu verschiedensten optischen und elektronischen Hilfsmitteln geben. Sie können sich individuell beraten lassen, welche Hilfsmittel für Sie im Einzelnen sinnvoll sind. Hierfür werden wir von einer Orthoptistin unterstützt, die an diesen Tagen in der Beratungsstelle zur Verfügung steht. Nach Bestimmung der Sehleistung und des Kontrastsehens und unter Berücksichtigung der Augenerkrankung werden gezielt Hilfen aufgezeigt und ausprobiert, welche den Alltag erleichtern. Verschiedenste Stand- und Handlupen, Lupensysteme, Lupenbrillen, sowie Lupen mit verschiedenen Lichtfarben können getestet werden. Ebenfalls kann das Lesen mit Bildschirmlesegeräten und mit mobilen elektronischen Handlupen erprobt werden.
Mit sehbehinderten Menschen, welche ein reduziertes Kontrastsehen haben, können zusätzlich verschiedenste Beleuchtungen und spezielle Filtergläser getestet werden, um Ihr Kontrastsehen zu steigern.
Blinde Menschen können sich zu Vorlesegeräten und unterschiedlichen Softwarelösungen zur Arbeit am PC beraten lassen. Wir bieten jedem Betroffenen eine individuelle Beratung zu kostenlosen Grundversorgungen durch die Krankenkasse sowie zu möglichen ergänzenden Privatversorgungen. Im Anschluss an die Beratung können Sie selbst entscheiden, welches Hilfsmittel Sie für sich beanspruchen möchten. Wenn Sie es wünschen bzw. falls Sie Unterstützung benötigen, übernehmen wir für Sie den anfallenden Schriftverkehr bzw. die Beantragung bei Ihrer Krankenkasse.
Unsere Beratungen sind unabhängig und neutral, wir geben Ihnen abschließend eine schriftliche Empfehlung, welche Sie selbst mit Ihrem Augenarzt und/oder Ihrem betreuenden Optiker abstimmen können. Auf Ihren Wunsch können wir auch das für Sie übernehmen. Melden kann sich jeder, der von einer Augenerkrankung betroffen ist und sich durch sein reduziertes Sehvermögen im Alltag eingeschränkt fühlt. Wir helfen Lösungen zu finden, insbesondere bei Schwierigkeiten wie Lesen, Schreiben, Rätseln, Hand-arbeiten, Erledigung diverser Tätigkeiten im Haushalt oder beim Erkennen von Packungsaufschriften, Preisen beim Einkaufen und vielem mehr.
Unsere spezielle Sehbehindertenberatung wird ab Oktober immer am ersten Mittwoch im Monat von 8 Uhr bis 17 Uhr stattfinden und ist für Sie unverbindlich und kostenfrei.
Damit wir ausreichend Zeit für Ihre Beratung haben, planen Sie bitte ca. eine Stunde Zeit ein und bringen Sie bereits vorhandene Brillen und Hilfsmittel mit.
Wichtig ist, dass Sie sich vorher telefonisch anmelden! Vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Frau Duderstadt-Bostelmann unter 0371-7009673 in der Beratungsstelle.
Auch wenn wir Ihnen Ihr Sehvermögen nicht zurück geben können, hoffen wir trotzdem, Ihnen mit dem richtigen Hilfsmittel die Bewältigung Ihres Alltags wieder etwas erleichtern zu können. Vielleicht erleben Sie auch bezaubernde Momente, wenn Sie hin und wieder mal durch die richtige Lupe schauen...
Erwähnen möchten wir noch, dass uns als Förderverein für die Beratungsstelle Spenden immer herzlich willkommen sind, um solche Angebote überhaupt schaffen zu können und unsere Arbeit auch in den kommenden Jahren zu sichern. Das entscheiden Sie aber für sich - falls Sie zufrieden mit der Beratung waren und nach Ihrer ganz persönlichen finanziellen Situation. Grundsätzlich war unser Anliegen, diese spezielle Leistung allen Betroffenen zugänglich zu machen, eben auch Menschen mit geringem Einkommen.
Für die Plauderstunde im September haben wir die Behindertenbeauftragte der Stadt Chemnitz, Frau Liebetrau, eingeladen. Sie wird ihre Arbeit und sich selbst vorstellen und natürlich Ihre Fragen soweit als möglich beantworten. Die Plauderstunde findet ab 14.30 Uhr im Hotel Sächsischer Hof auf dem Brühl statt.
Im Oktober freuen wir uns wie jedes Jahr, Sie erraten es bestimmt, auf unsere Weinverkostung in "Schlivas Weinhandlung" am Fuße des Kaßberges. Wir treffen uns um 14.00 Uhr direkt an der Weinhandlung, Fabrikstr. 6, neben der Kaßbergauffahrt. Wer eine Begleitung braucht, meldet sich bitte bei uns in der Beratungsstelle.