Technische Hilfsmittel für Blinde und Sehbehinderte
Sicher stellen sich manche Betroffene die Frage: "Wie kann ich denn einmal wieder ein Buch lesen, das in Schwarzdruck bei mir zu Hause steht?" oder auch: "Welche Farbe hat die Hose, die ich morgen anziehen möchte?" Sicherlich ist es auch für Sehende interessant zu erfahren, wie ein Blinder diese Probleme löst. Hier haben wir einmal Informationen zu "technischen Hilfsmitteln" zusammengestellt, die uns oftmals in ein selbstständiges Leben begleiten.
Übersicht
Als "technische Hilfsmittel“ kann man elektronische Hilfsmittel bezeichnen, da sie weitestgehend mit Elektronik funktionieren und ihr Aufbau recht kompliziert ist. Zu diesen elektronischen Hilfsmitteln zählen die oben aufgeführten Geräte. Obwohl es auf diesem Gebiet noch einige mehr gibt, wollen wir uns nur mit unserer kleinen Auswahl näher befassen. Einige dieser Hilfsmittel können Sie auch in unserer Beratungsstelle testen. so z. B. Bildschirmlesegerät, Braillezeile und ein Vorlesesystem.
Im Prinzip ist ein Vorlesesystem nichts weiter als ein "abgespeckter PC“. Er hat jedoch eine wichtige Aufgabe für blinde Menschen zu erfüllen. Das Vorlesesystem ist in der Lage, gedruckte Texte zu erfassen und dem Blinden per Sprachausgabe vorzulesen. Es ist aber dabei zu beachten, dass diese Systeme keine Handschrift erkennen können - auch keine handgeschriebenen Druckbuchstaben. Die Handschrift ist viel zu komplex, um ihre Vielfalt einem Programm auch nur im Geringsten beizubringen.
Die Bestandteile
Ein Vorlesesystem besteht aus einem handelsüblichen Scanner und einem Grundgerät, in das die übrigen Komponenten eingebaut sind. Außerdem wird zu einem solchen Gerät noch eine spezielle Tastatur geliefert, mit der das System komplett gesteuert werden kann.
Manche Hersteller bieten hierzu auch noch eine Fernbedienung an. Einige Leser fragen sich jetzt bestimmt "Warum werden zu diesem Gerät keine Lautsprecherboxen mitgeliefert?" Das ist ganz einfach. Auch die Lautsprecher sind ins Grundgerät integriert.
Funktionsweise
Zuerst wird das Buch oder Blatt auf den Scanner gelegt und eine Taste zum Scannen gedrückt.
Nun läuft der Scanner an und liest das Dokument ein. Dieses wird mit einer OCR-Software (Texterkennungssoftware) erfasst und an einen Screenreader (Software, die den Bildschirminhalt ausliest und in Sprache oder Brailleschrift wandelt) weitergegeben. Somit kann das Gerät den Text vorlesen. Wenn das Dokument fertig eingelesen ist, bekommt der Blinde Benutzer dies per Sprache mitgeteilt. und er kann die "Vorlesetaste" betätigen. Nun liest die Sprachausgabe den Text vor. Das Besondere ist, dass ein solches System die Bücher oder Dokumente auch speichern kann. So kann sich der Benutzer auf diese Weise ganze Bibliotheken anlegen und jederzeit wieder abrufen. Auch Kontoauszüge, gedruckte Briefe, Zeitschriften usw. kann der Blinde mit diesem Hilfsmittel selbstständig lesen.
Es gibt auch die Variante, dass das Vorlesesystem mit einer Braillezeile ausgestattet ist. Dies ist aber nicht mehr so verbreitet, da die Krankenkassen meist nur die Sprachversion eines solchen Gerätes finanzieren.
Dieses Gerät ist für Sehbehinderte geeignet, da – wie der Name schon sagt - dieses System mit einem Monitor ausgerüstet ist und der Benutzer die zu lesenden Texte mit den Augen erfassen kann. Ein solches Gerät ist in der Lage, die Dokumente bis zu 40-fach zu vergrößern. Diese Bildschirmlesegeräte gibt es in zwei Varianten:
- als Echtfarblesegerät
- als Schwarz-Weiß-Lesegerät.
Die Krankenkassen finanzieren jedoch nur die Schwarz-Weiß-Variante. Wer Wert auf ein "Echtfarbengerät" legt, muss den Differenzbetrag selbst aufbringen.
Die Bestandteile
Das Bildschirmlesegerät besteht aus einem "normalen“ Monitor, den man in den meisten Fällen auch an einen PC anschließen könnte, und einer Kamera, die meistens über einem Lesetisch angebracht ist. Auch hier bieten die Hersteller solcher Geräte die verschiedensten Produkte an. So gibt es auch Bildschirmlesegeräte, die man unterwegs mitnehmen kann. Diese Geräte sind mit einer Handkamera und einem Grundgerät, in dem ein Display integriert ist, ausgestattet.
Funktionsweise
Der Benutzer legt ein Dokument unter die Kamera und stellt sich die passende Vergrößerung ein. Die Schärfe wird entweder mit einem Drehregler oder einem einfachen Tastendruck eingestellt - je nach Gerät. Nun wird das Dokument im Gerät selbst umgewandelt und auf dem Monitor oder auch auf dem Display, bei Handgeräten, wiedergegeben. Großer Vorteil bei den Bildschirmlesegeräten ist, dass man sich jede Art von Bildern oder Texten ansehen kann. Auch handgeschriebene Schriftstücke lassen sich ohne Probleme lesen, da sie nicht von einer Software umgewandelt werden, sondern von der Kamera so weitergegeben werden, wie das Original aussieht. Mit ein wenig Übung ist es mit Hilfe des Bildschirmlesegerätes möglich Formulare oder auch Kreuzworträtsel selbstständig auszufüllen.
Solche Arbeitsplätze können in den verschiedensten Varianten ausgestattet sein. Dabei kommt es zum einen darauf an, ob der Benutzer eines solchen Arbeitsplatzes noch einen Sehrest besitzt oder ob er völlig erblindet ist, zum anderen, welchen Hersteller der Betroffene favorisiert. In diesem Abschnitt beleuchten wir einmal das Thema "Blinden- und Sehbehindertenarbeitsplatz" näher. Oftmals werden zu diesem Thema viele Fragen gestellt. Vor allem Sehende möchten wissen: "Braucht der Blinde eine spezielle Tastatur?" oder
"Kann der Blinde denn an einem ganz normalen PC arbeiten?" Genau diesen Fragen gehen wir auf den Grund.
Sehbehindertenarbeitsplatz
Der Arbeitsplatz für Sehbehinderte ist meist nur mit einem großen 19- oder 21-Zoll-Monitor ausgestattet und auf dem PC ist ein Vergrößerungsprogramm installiert. Damit kann der Sehbehinderte nahezu alle anfallenden Arbeiten am PC erledigen.
Der Aufbau
Wie bereits erläutert, steht an einem solchen Arbeitsplatz ein großer Monitor. Außerdem wird auf einem PC, an dem ein stark Sehbehinderter arbeitet, ein Vergrößerungsprogramm installiert. Manchem Sehbehinderten reicht jedoch auch nur der große Monitor. Er kann im Prinzip "normal" - wie Andere auch - am PC arbeiten. Viele Sehbehinderte nutzen aber die verschiedenen Vergrößerungsprogramme, die von den Herstellern angeboten werden. Oft ist ein solcher Arbeitsplatz ebenfalls mit einem Bildschirmlesegerät ausgestattet. Dieses ist so eingerichtet, dass der Sehbehinderte den Bildschirm des PCs "teilen" kann, damit er ggf. von anderen Dokumenten direkt in den PC abschreiben kann.
Funktionsweise des Vergrößerungsprogramms
Das Vergrößerungsprogramm ist in der Lage, den Bildschirminhalt zu vergrößern. Hierbei ist wichtig: je mehr man vergrößert, umso kleiner wird der Ausschnitt, den der Sehbehinderte auf dem Bildschirm erkennen kann. Mit Hilfe der Cursortasten oder der Mouse kann der Sehbehinderte aber dennoch den gesamten Bildschirminhalt erfassen. Nutzt der Betroffene noch die Mouse, verfolgt das Vergrößerungsprogramm den Mousezeiger. Ansonsten folgt die Vergrößerung der Cursorposition. Viele stark Sehbehinderte legen ebenfalls Wert auf einen guten Kontrast, z. B. schwarzer Hintergrund und weiße Schrift. Auch innerhalb der Vergrößerungssoftware ist es möglich einen anderen Kontrast zu wählen. Bei einigen dieser Programme besteht auch die Möglichkeit der Sprachunterstützung. Diese kann hilfreich bei der Durcharbeitung langer Texte sein.
Der Blindenarbeitsplatz
Dieser wird für die Anforderungen blinder Arbeitnehmer oder Auszubildender eingerichtet. Durch zusätzliche Hard- und Software ist auch der Blinde in der Lage, an einem Standard-PC zu arbeiten. Es ist dennoch wichtig, anzumerken, dass der Blinde nicht alle Arbeiten am PC ausführen kann. So fällt z. B. die Grafikbearbeitung weg. Auch Programme, die eine grafische Benutzeroberfläche haben, sind nicht oder nur sehr schwierig zu bedienen.
Der Aufbau
Ein Blindenarbeitsplatz besteht aus einem handelsüblichen PC, einer Standard-Tastatur, einem Monitor und oft auch aus einem gewöhnlichen Scanner. Auch Lautsprecherboxen oder Kopfhörer findet man meist an einem solchen Arbeitsplatz. Das Besondere ist aber die "Braillezeile", die nach dem Erfinder der Punktschrift – Louis Braille - benannt wurde.
Die Braillezeile
Die Braillezeile ist ein zusätzliches Gerät, welches unter die PC-Tastatur gestellt wird. Sie ist ein rechteckiges System, auf dessen Vorderseite mehrere lange Tasten, die Daumen- oder auch Lesetasten, angebracht sind. Mit diesen kann der Betroffene z. B. Texte lesen, ohne die Finger ständig zur PC-Tastatur zu bewegen. Dies erhöht die Schnelligkeit beim Arbeiten eines blinden Menschen am PC. Auf der Oberseite ist wohl der wichtigste Bestandteil der Braillezeile. Es ist die Punktschriftzeile, die aus 40, 70, oder auch aus 80 einzelnen Modulen zusammengesetzt ist. Auf dieser Zeile lassen sich textliche Bildschirminhalte in der Brailleschrift darstellen. Der Blinde kann diese taktil, d. h. mit den Fingern lesen. Ein Modul besteht aus 8 Stiften, die je nach Punktfolge des Buchstabens, der angezeigt werden soll, nach oben gedrückt werden. So kann der Benutzer die Punktfolge ertasten und den Buchstaben daraus ableiten. Diese Braillezeile wird direkt am PC angeschlossen und über eine spezielle Software, dem Screenreader, angesteuert.
Der Screenreader ist eine Verbindungssoftware (Schnittstelle) zwischen dem PC und der angeschlossenen Braillezeile, wie schon erwähnt. Wie auch bei Vergrößerungsprogrammen, werden die unterschiedlichsten Formen dieser Software von den Herstellern angeboten. Dieses Programm erhält man mit der Braillezeile. Die meisten Screenreader besitzen ebenfalls eine Sprachausgabe, die über die Soundkarte des PCs wiedergegeben werden kann. Manchmal enthalten die Screenreader auch ein Vergrößerungsprogramm.
Funktionsweise
Der Screenreader liest den Inhalt des Bildschirms aus und übersetzt diesen so gut wie möglich.
Für den Standard-PC-Anwender ist der Screenreader meist hilfreich, da die Standardsoftware zum großen Teil textbasiert ist. Anschließend gibt er die Daten an die Braillezeile und die Sprachausgabe weiter. So wird für den blinden Benutzer das Arbeiten an einem handelsüblichen PC möglich. Mittlerweile kann der Betroffene auch die "ach so schöne bunte Welt“ des Internets weitestgehend nutzen. Durch die ständige Weiterentwicklung der Screenreader wird das Arbeiten am PC immer weiter vereinfacht.
Fazit
Mittlerweile ist der PC aus dem Leben Blinder und Sehbehinderter fast nicht mehr weg zu denken, da selbst das einfache Vorlesesystem auf den PC aufbaut und der Blinde dadurch wieder selbstständig arbeiten kann. Auch für Sehbehinderte ist der PC ein wichtiger Bestandteil geworden. Gerade im Berufsleben ist der Blinden- und Sehbehindertenarbeitsplatz in den letzten Jahren zum Muss herangewachsen.
Es ist schon manchmal zum "Mäuse melken", wenn man sich als Betroffener die Frage stellen muss: "Passen denn die Farben so zusammen?" oder "Wie wasche ich denn meine Wäsche, wenn ich die Farben nicht mehr unterscheiden kann?"
Selbst über diese Fragen haben sich einige Hilfsmittelhersteller Gedanken gemacht. Man entwickelte ein Farberkennungsgerät. Es ist in der Lage, die verschiedensten Farbtöne zu erfassen und seinem Benutzer per Sprachausgabe mitzuteilen. Auch die Zusammensetzung verschiedener Farben kann analysiert und per Sprache ausgegeben werden. Wie bei allen anderen elektronischen Hilfsmitteln kommen die Hersteller auf immer bessere Ideen und Erweiterungsmöglichkeiten. So sind die heutigen Farberkennungsgeräte auch in der Lage, Lichtquellen zu lokalisieren und ihrem Benutzer als ein akustisches Signal anzuzeigen. Ja selbst die Raumtemperatur können manche dieser Geräte erkennen und dem "Fragenden" mitteilen.
Aufbau
Ein solches Farberkennungsgerät ist ein leistungsstarkes Hilfsmittel, das gut in der Hand liegt. Auf diesem Gerät sind einige Tasten angebracht, mit denen der Benutzer die Farben, Lichtverhältnisse oder auch die Raumtemperatur abfragen kann. Die Farberkennungsgeräte sind mit einem Akku ausgerüstet, so dass man sie überall mit hinnehmen kann.
Funktionsweise
Der Benutzer nimmt einen Gegenstand seiner Wahl z.B. ein Kleidungsstück und legt es auf eine gerade Fläche. Nachdem er das Farberkennungsgerät auf dem Kleidungsstück positioniert hat, drückt er eine Taste, die für die Farberkennung gedacht ist. Nun wird die Farbe mittels eines Sensors, der sich im Gerät befindet, erfasst und an die Sprachausgabe des Gerätes weitergegeben. Der Benutzer erhält die Information. Beispiel: Wenn es sich um einen dunkelblauen Gegenstand handelt, erfolgt die Auskunft: "Farbe dunkelblau, Helligkeit mittel".
Bei Lichtquellen hält man das Gerät einfach in die Richtung, wo man das Licht vermutet und drückt die Taste für die Lichterkennung. Es ertönt nun ein Signal, an- oder abschwellend, je nach Stärke oder Entfernung der Lichtquelle. Dies erspart dem Blinden die Frage: "Habe ich denn schon das Licht ausgeschaltet?" So trägt also auch dieses Gerät zu einem weiteren Stück Selbstständigkeit eines blinden Menschen bei.
Braillezeilen, Bildschirmlesegeräte sowie Vorlesesysteme werden in der Regel von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen finanziert, jedoch mit ein paar Einschränkungen:
- Vorlesesysteme werden in der Regel nur als "geschlossene Systeme" finanziert. Das heißt, der integrierte Rechner kann nicht als PC im eigentlichen Sinne benutzt werden, sondern dient ausschließlich dem Vorlesen und dem Speichern.
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Bezahlt werden die 40er Braillezeilen. Durch ein Braillezeilenurteil werden die Krankenkassen dazu verpflichtet die Kosten zu tragen.
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Die Krankenkassen übernehmen nur die Kosten für ein Schwarz-Weiß-Bildschirmlesegerät.
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Die Finanzierung von Farberkennungsgeräten gestaltet sich in manchen Fällen, insbesondere für Geburtsblinde, als sehr schwierig.
Alle von der Krankenkasse finanzierten Geräte, bleiben Eigentum der Krankenkasse. Das gilt auch, wenn der Antragsteller, z. B. für ein Farblesegerät, einen Betrag zugezahlt hat.
Vorgehensweise:
Zunächst bieten wir in der Beratungsstelle die Möglichkeit, Hilfsmittel zu testen. Der Betroffene kann auch persönlich zu den Hilfsmittelherstellern gehen und sich dort über das Angebot informieren. Hat er das für ihn beste Hilfsmittel gefunden, muss er sich vom Augenarzt seines Vertrauens ein solches Gerät auf Rezept verschreiben lassen. Nun kann er einen formlosen aber schriftlichen "Antrag auf Kostenübernahme" an seine Krankenkasse stellen. Dabei stehen wir - wenn gewünscht - helfend zur Seite. Auch die Hilfsmittelhersteller reichen gern den Antrag bei der Krankenkasse ein. Die Bearbeitung eines solchen Antrages dauert ungefähr 3 bis 4 Wochen. Wird der Antrag abgewiesen, darf sich der Betroffene nicht scheuen, in Widerspruch zu gehen. Sollte der Widerspruch dennoch abgewiesen werden, kann der Betroffene bis zum Sozialgericht gehen und auf Kostenübernahme klagen. Es entstehen hierbei keine zusätzlichen Kosten.
Finanzierung eines Arbeitsplatzes bei einem Arbeitgeber
Nach der Erstausbildung ist in der Regel das Arbeitsamt für die Finanzierung der ersten Arbeitsplatzausstattung zuständig. Hier stellt der Arbeitgeber den Antrag auf "Kostenübernahme". Bei der Arbeitsplatzausstattung gibt es aber auch Ausnahmen, wenn der zukünftige Arbeitnehmer eine Rente nach dem geltenden Rentenrecht erhält. In diesen Fällen kann es sein, dass der Rententräger für die Finanzierung zuständig ist. Dies sollte der Betroffene bei seinem Rententräger erfragen. Leider zieht sich eine solche Bearbeitung manchmal in die Länge, da die Zuständigkeit noch zu klären ist.
Wenn der Arbeitsplatz finanziert wurde, gehört die Ausstattung dem Arbeitnehmer und er kann im Falle einer betriebsbedingten Kündigung die gesamte Technik zu seinem neuen Arbeitgeber mitnehmen.
Bei einer Zweit- oder auch Drittanschaffung eines Arbeitsplatzes ist das Integrationsamt zuständig. Hier ist der Werdegang jedoch genauso, wie bei der Erstausstattung.
Bei Sonderfällen sollte der Betroffene sich jedoch mit seinem Arbeitsamt, seinem Rententräger oder dem Integrationsamt in Verbindung setzen. auch unsere Beratungsstelle kann in einem solchen Fall aufgesucht werden. Wir können dem Betroffenen auch mit Rat und Tat zur Seite stehen.