Alles was Recht ist - aktuelle Meldungen
Neuregelung der Freifahrten in Nahverkehrszügen
Die DB Bahn AG informiert mit der nachfolgenden Presse-
mitteilung über Neuregelungen der unentgeltlichen Beförderung
von schwerbehinderten Personen im öffentlichen Nahverkehr:
Am 1. September 2011 wird die Freifahrtregelung für die rund 1,4
Millionen schwerbehinderten Menschen in Deutschland wesentlich
erweitert. Alle Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn (DB) können
dann bundesweit ohne zusätzlichen Fahrschein mit dem grün-
roten Schwerbehindertenausweis und dem Beiblatt mit gültiger
Wertmarke genutzt werden.
„Wir freuen uns, mit dieser Regelung das Leben für schwerbe-
hinderte Bahnfahrer ein kleines bisschen einfacher machen zu
können", so Rüdiger Grube, Vorstandvorsitzender der Deutschen
Bahn AG. „Es ist der Deutschen Bahn und mir persönlich ein
echtes Anliegen, auch behinderten Menschen eine möglichst
grenzenlose Mobilität zu bieten."
Zusammen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales
hat die DB vereinbart, das im Sozialgesetzbuch verankerte
Streckenverzeichnis für schwerbehinderte Menschen zum 1.
September 2011 aufzuheben. Das Streckenverzeichnis definiert
den Radius von 50 Kilometer rund um den Wohnort eines
schwerbehinderten Menschen, in dem er bisher kostenlos die
Nahverkehrs-züge der DB außerhalb von Verkehrsverbünden
nutzen konnte. Damit können schwerbehinderte Reisende
bundesweit durchgängig mit allen Nahverkehrszügen der DB –
Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE), Interregio-Express
(IRE) und S-Bahn – in der 2. Klasse kostenlos fahren.
Die Regelungen für Begleitpersonen, für die Mitnahme eines
Hundes und für kostenfreie Platzreservierungen bleiben
unverändert. Das unentgeltliche Reisen innerhalb von
Verkehrsverbünden bleibt bestehen. Die Neuregelung ist ein
wesentlicher Beitrag zu mehr Kundenorientierung und zum
Bürokratieabbau.