Inhalt:
Einleitung
Was ist das Ziel?
Wer kann teilnehmen?
Umfang und Dauer?
Wo wird geschult?
Was kann man lernen?
Schutz des eigenen Körpers
Verbesserung grundlegender Orientierungsfertigkeiten
Sensibilisierung der übrigen Sinne
Vermittlung des Langstockeinsatzes in unterschiedlichen Umweltsituationen
Optische Hilfsmittel
Optimale Ausnutzung des vorhandenen Sehvermögens
Analyse des Verkehrsgeschehens
Ergänzende Hilfsmittel
Wie ist die Praxis?
Auch Sehbehinderte?
Wer bezahlt?
Wo kann man sich hinwenden?
Blindheit oder eine hochgradige Sehbehinderung schränken die Fähigkeit zur selbstständigen
Orientierung und Fortbewegung in hohem Maße ein. Diese Schwierigkeiten fangen in der
Wohnung an, werden aber spätestens mit der Teilnahme am Straßenverkehr so groß, dass eine
Abhängigkeit von der Hilfe Anderer entsteht. In dieser lnformationsschrift wird ein
Schulungsprogramm mit dem Langstock vorgestellt, das den blinden oder sehbehinderten
Menschen in die Lage versetzen kann, sich als Verkehrsteilnehmer gezielt selbstständig und
sicher fortzubewegen.
Ziel der Schulung in Orientierung und Mobilität (O&M) ist es, Blinde und hochgradig
Sehbehinderte im Gebrauch des weißen Langstockes so auszubilden, dass sie diesen als
Verkehrsschutzzeichen und als Orientierungshilfe einsetzen können, um so die durch
Blindheit oder Sehbehinderung bedingte Mobilitäts- und Orientierungsbeeinträchtigung so
weit wie möglich auszugleichen.
Jeder blinde oder sehbehinderte Mensch, der die notwendige Motivation mitbringt, kann an
der Schulung teilnehmen. Dabei gibt es keine Altersgrenzen (siehe auch Infoblatt für blinde
und sehbehinderte und /oder mehrfachbehinderte Kinder).
Das benötigte Ausmaß an Selbstständigkeit sowie persönliche Fähigkeiten und Fertigkeiten des
Blinden oder Sehbehinderten bestimmen den Umfang der Schulung. Während es für die eine
Person ausreichend ist, sich innerhalb der eigenen Wohnung zurechtzufinden, muss die andere
Person den Langstock beim Einkaufen einsetzen oder in der Grosstadt bei der Überquerung
verkehrsreicher Kreuzungen benutzen.
In all diesen Fällen ist es wichtig, den Langstock
situativ und sicher zu handhaben. Sofern keine ausreichenden Vorkenntnisse über
Umweltsituationen, städtebauliche Gestaltung und Verkehrskonstellationen vorhanden sind,
müssen diese vermittelt werden, um so mit adäquaten Verhaltensweisen eine sichere und
zielgerichtete Fortbewegung zu erreichen.
Um dies zu erreichen, wird die Schulung stets als Einzelunterricht durchgeführt.
Sie umfasst in
der Regel ca. 100 Unterrichtsstunden. Faktoren wie Alter, Vorerfahrung, Art der Behinderung
(geburtsblind, späterblindet, vollblind, hochgradig sehbehindert), Bedarf, psychische und
physische Konstitution, Berufstätigkeit u.a.m. können die Stundenzahl nach unten oder nach
oben entsprechend verschieben. Manchmal ist es sinnvoll, die Inhalte in zeitlich getrennten
Abschnitten zu vermitteln, zwischen denen z. B. einige Zeit liegen kann, um das bis dahin
Erlernte umzusetzen. So ist auch ein vorläufiger Abschluss nach deutlich weniger Stunden
möglich, wenn nicht alle Inhalte vermittelt werden müssen. Nach einschneidenden
Veränderungen z. B. Verschlechterung des noch vorhandenen Sehvermögens,
Beeinträchtigung anderer Sinne (wie Hören und Tasten), ein anderes Wohnumfeld
(Baumaßnahme, Umzug, neue Verkehrsmittel), Mängel in der sachgerechten
Langstockhandhabung kann es notwendig werden, die Schulungsinhalte zu erweitern und die
Anwendung des Langstockes auf die veränderte Sachlage neu abzustimmen.
In den meisten Fällen findet die Schulung am jeweiligen Wohn-, Schul- bzw. Arbeitsort des
Blinden oder Sehbehinderten statt. Der Lehrer kommt nach Absprache und individuellem
Bedarf zu ein- oder mehrstündigen Schulungseinheiten.
Auch gibt es Blinden- und Sehbehinderteneinrichtungen, die Schulungen in O&M im Rahmen
stationärer Reha-Maßnahmen anbieten. Blinde und sehbehinderte Kinder, die eine Blinden-
oder Sehbehindertenschule besuchen, sollten dort immer wieder altersentsprechend
unterrichtet werden (siehe Infoblatt: O&M für Kinder und Mehrfachbehinderte).
Blinde und Sehbehinderte erfassen die Umwelt in völlig anderer Weise als Sehende und
setzen hierfür vorwiegend den Langstock ein. Die Schulung umfasst deshalb weit mehr, als
die reine Vermittlung der Stocktechniken.
Ein Schwerpunkt ist das Erlernen verschiedener Techniken im Gebrauch des weißen
Langstockes. Dieser etwa bis zum Brustbein reichende Stock (daher die Bezeichnung
Langstock im Vergleich zum Stütz-, Krück- oder Taststock) wird beim Gehen rhythmisch vor
dem Körper hin und her gependelt. Der Langstock ist stets einen Schritt voraus und zeigt
somit Gefahren oder Orientierungspunkte rechtzeitig an (z. B. Bordsteinkanten, Treppen,
Absperrungen, Ampelpfosten u. a. Hindernisse).
Die Übungen zum Schutz des eigenen Körpers beginnen jedoch mit der Vermittlung von
Bewegungsabläufen, die helfen, sich auch ohne Langstock in Räumen oder Gebäuden oder
mit Hilfe einer sehenden Begleitung sicher fortzubewegen. Um ein sicheres, gemeinsames
Gehen zu ermöglichen, werden hier auch die Angehörigen mit einbezogen.
Gefördert werden sollen Körperbewusstsein, Zeitgefühl, Raumvorstellung (Aufbau einer
"geistigen Landkarte"), ebenso wie der Umgang mit Passanten und das Erfragen von
Informationen.
Ziel einer intensiven Sinnesschulung ist es, möglichst viele Umweltinformationen auch ohne
Sehvermögen bewusst wahrzunehmen, sie richtig zu interpretieren und daraus ein
situationsentsprechendes Verhalten für sich als blinder oder sehbehinderter
Verkehrsteilnehmer abzuleiten.
Um die Informationen, die das Hilfsmittel Langstock dem Benutzer übermittelt, richtig
auswerten zu können, müssen verschiedene Umweltsituationen zunächst erarbeitet werden,
was die Erschließung ähnlicher Örtlichkeiten erleichtern kann. Bei Personen, welche die
Grundstrukturen der Umwelt nicht kennen, müssen hierzu zunächst umfassende Kenntnisse
aufgebaut werden ( z. B. der Aufbau eines Hauses, einer Straße mit beidseitigem Gehweg, die
Struktur einer Straßenkreuzung, einer U-Bahn-Station oder eines Kaufhauses.
Dies ist der zielgerichtete Gebrauch optischer Sehhilfen (Monokular, Lupe,
Kantenfiltergläser).
Sehbehinderte lernen bestimmte Suchtechniken, um das vorhandene Sehvermögen
einzusetzen, auch wenn sie nicht mehr in der Lage sind optische Hilfen zu benutzen.
Verkehrsabläufe und sich daraus ergebende Gefahren sollen erkannt und beurteilt werden, so
dass ein sicheres Fortbewegen im Verkehr möglich ist.
Der Gebrauch elektronischer Hilfsmittel kann zusätzlich zum weißen Langstock vermittelt
werden. Auch ist die Schulung in vielen Fällen eine wichtige Voraussetzung für das spätere
Gehen mit dem Blindenführhund.
Nach dem Erlernen der Körperschutztechniken und Orientierungsfertigkeiten beginnt die
Unterweisung im Gebrauch des Langstockes meist in einem Gebäude. Danach folgen die
Benutzung des Langstockes in einem ruhigen Wohngebiet - meist die eigene Wohnumgebung
- dann in einem Einkaufsviertel mit Fußgängerzone, schließlich in der Innenstadt mit
ampelgeregelten Kreuzungen und bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Dazu kann
es notwendig sein, tastbare Pläne oder Modelle eines bestimmten Gebietes zu benutzen oder
andere Medien einzusetzen. Der Umfang und die Ziele einer Schulung werden individuell auf
den Bedarf abgestimmt.
Auch Sehbehinderte ( Makuladegeneration, Retinitis Pigmentosa, Nachtblindheit,
Blendempfindlichkeit..) nutzen den weißen Langstock, um z. B. Hindernisse und Stufen bei
ungünstigen Bedingungen rechtzeitig zu erkennen. Sie haben dadurch die Möglichkeit, das
noch vorhandene Sehvermögen auf die Orientierung in der Umwelt zu konzentrieren, und
gleichzeitig den Langstock als Hindernismelder zu benutzen. Es kann sein, dass der Einsatz
des Langstockes zum Erkennen von Hindernissen oder Stufen bei individuell günstigen
Lichtverhältnissen nicht zu jeder Zeit notwendig ist. Dann erfolgt die Schulung u. a. bei
ungünstigen Lichtbedingungen (Dämmerung, Nacht, Blendung z. B. durch Schnee oder
Sonne...). Der Langstock sollte jedoch im eigenen Interesse immer sichtbar als
Verkehrsschutzzeichen mitgeführt werden (Paragraph 1 StVO).
Die Kosten für die Schulung werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen - als
Einweisung in den Gebrauch des Hilfsmittels "Blindenlangstock", siehe Sozialgesetzbuch V,
Paragraph 33 Abs. 1 Satz 2.
Für die Beantragung der Kostenübernahme durch die Krankenkassen ist eine ärztliche
Verordnung des Langstocks und die Schulung in Orientierung und Mobilität erforderlich.
Wenn keine Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse besteht, kann als Kostenträger
nach BSHG die Sozialhilfe in Frage kommen. Wird eine zusätzliche Schulung für den
Arbeitsweg benötigt, kann das Arbeitsamt als Kostenträger zuständig sein. Für eine Schulung
in O&M infolge eines Arbeitsunfalls ist die Berufsgenossenschaft zuständig.
Einen Rehabilitationslehrer in Ihrer Nähe erfragen Sie über den örtlichen Blindenverband
oder Sie rufen uns einfach an, wir vermitteln Ihnen einen Kontakt zu einer/einem anerkannten
Mobilitätslehrer(in).