Seither helfen Führhunde vielen Blinden und Sehbehinderten, ein gutes Stück Bewegungsfreiheit und Unabhängigkeit zu gewinnen und so ihr Leben besser zu meistern. Der gut ausgebildete Führhund ist aber bis heute nicht nur eine optimale Mobilitätshilfe, sondern außerdem ein treuer Kamerad, der allein durch seine Gegenwart das schwere Schicksal seines Halters erleichtert. Außerdem fördert der Führhund als Gesprächsthema den Kontakt seines Halters zu nicht behinderten Mitmenschen und hilft so, die häufig vorhandene Isolation Blinder und hochgradig Sehbehinderter zu überwinden. Wer sich der großen Hilfe eines Führhundes bedienen möchte, darf aber nie vergessen, dass der Hund keine Maschine ist, sondern ein Lebewesen, das Verständnis, liebevolle Behandlung und Zuwendung braucht.
Trotz vieler Veränderungen während dieses Prozesses, in dem aus dem Wolf ein kurzbeiniger Dackel, ein langhaariger Collie, ein Schoßhund oder sogar ein Rettungshund wurde, blieben viele Verhaltensmerkmale prinzipiell bestehen; denn der Hund bleibt ein soziales Wesen. So ist der Haushund ein typisches Rudeltier, das die Artgenossen des Rudels gegen die Menschen einer Familie und die freie Wildbahn gegen den Hausstand eingetauscht hat. Der Mensch ist zum wichtigsten Sozialpartner geworden und hat somit eine bedeutende Funktion und Verantwortung. Damit besteht auch eine Informationspflicht für jeden Hundehalter, sich das wachsende biologische Wissen über Hunde anzueignen. Eine verantwortungsbewusste Zucht, gerade von Rassehunden, ist der Ausgangspunkt für gesunde Tiere; äußere Merkmale und willkürliche Schönheitsvorstellungen dürfen nicht den Maßstab für Zuchtziele bilden, vielmehr sollte das biologisch sinnvolle Verhaltensspektrum entscheidend sein. Diese Verantwortung gilt zwar grundsätzlich, sie ist aber besonders groß, wenn Hunde für spezielle Aufgaben benötigt werden wie z. B. die Blindenführhunde. Darüber hinaus muss eine gesunde Verhaltensentwicklung ermöglicht werden, indem der Hund unter entsprechenden Haltungsbedingungen aufwächst. Jeder Welpe braucht in den ersten acht bis zehn Lebenswochen nicht allein die Fürsorge der Mutterhündin, auch der spielerische und reglementierende Kontakt mit ihr sind wichtig für sein Lernverhalten. Ebenso bedeutsam ist die ständige Interaktion mit den Geschwisterwelpen; vor allem im Spiel werden neben körperlichen Fähigkeiten besonders Sozialverhalten, Rangordnung und die Auseinandersetzung mit der Umwelt erlernt und trainiert. Aber auch schon in dieser frühen Entwicklungsphase braucht ein Welpe die Zuwendung und Beschäftigung mit dem Menschen.
Beides wird entscheidend sein für die Sozialisation des Hundes und eine später gesunde und stabile Beziehung zu anderen Menschen. Leider ist es nicht immer selbstverständlich, dass darüber hinaus auch die äußeren Aufzuchtsbedingungen dem Tier gerecht werden. Eine karge, kalte Umwelt ohne Beschäftigungsmöglichkeiten im Leben eines Hundes ist ein schlechter Anfang, der all zu oft eine gesunde Entwicklung beeinträchtigt oder verhindert. Hat ein junger Hund die ersten zwei bis drei Monate seines Lebens hoffentlich - umsorgt und abwechslungsreich bei dem Züchter verlebt, folgt ein anderer, bedeutsamer Abschnitt im Hundeleben; die Übernahme durch einen neuen Halter. Jetzt wird der Grundstein für eine stabile und enge Bindung zwischen Hund und Mensch gelegt. Zeit, Geduld und Konsequenz im Umgang mit dem Junghund werden bestimmen, wie tragfähig und dauerhaft die Partnerschaft ist. Die Erziehung des Hundes ist durchaus notwendig, damit der Hund sich an die menschlichen Spielregeln anpasst und sich in unserer komplizierten Umwelt zurechtfindet. Es kann nicht deutlich genug betont werden, wie entscheidend für den Lernerfolg das Lob mit Worten sowie durch körperliche Bestätigung (Streicheln, Klopfen) als positiver Verstärker ist. Durchsetzungsvermögen und Konstanz im täglichen Umgang und bei der Erziehung sind notwendig und zeigen dem Hund seinen Platz innerhalb der Familienstruktur, in der er sich orientieren muss. Härte und Ungeduld sind immer die falschen Methoden. Gleichberechtigt zur Ausbildung muss aber auch der entspannte, spielerische Kontakt zum Hund gesehen werden.
Neben wichtigen Lernimpulsen bedeutet das gemeinsame Spiel von Hund und Mensch, ob Laufen, Balgen oder Umhertollen mit Gegenständen, eine Festigung und Bestätigung einer intensiven Beziehung, die das Hundeleben durchaus in seiner Qualität bestimmt. Die Bedeutung des Patenfamiliensystems für ein gesundes Heranwachsen des jungen Hundes zum zukünftigen Blindenführhund ist unbestritten. In der Patenfamilie wird der Hund angemessen auf seine Ausbildung und seine späteren Aufgaben vorbereitet.
Wie so oft ist Ausgewogenheit der richtige Weg, dem Hund in seinem Bedürfnis einerseits nach Zuwendung durch seinen Menschen und andererseits nach Kontakt zu Hunden gerecht zu werden. Bietet man dem Hund diese Entwicklungs- und Lebensmöglichkeiten, wird er seinem Menschen neben Vertrauen vor allem Glück und Freude schenken. Durch seine großartige und beeindruckende Lernleistung kann ein Hund zum Blindenführhund ausgebildet werden. Er wird den Blinden sicher führen, auch auf dem Weg in ein unabhängiges Leben und wird so zu einem wahren Partner. Neben dieser Führarbeit kann sich aber auch ein Band zwischen beiden entwickeln, das von Verständnis und Vertrauen zeugt und für den Blinden und seinen Hund bis dahin ungeahnte Lebensfreude bedeutet. Kein anderes Haustier steht in so enger Verbindung zum Menschen. Gerade aus dieser Bindung erwächst dem Menschen als Partner des Hundes eine große Verantwortung, der er nur gerecht werden kann, wenn er die Ansprüche des Hundes versteht und berücksichtigt und nie vergisst, dass ein Hund weder ein Mensch auf vier Beinen, noch eine willenlose Maschine ist, sondern ein hochentwickeltes Lebewesen.
Wichtig ist dabei, dass der Blinde weiß, dass er sich völlig auf seinen vierbeinigen Begleiter verlassen kann, dass er nicht auf Hindernisse, wie Pfähle, Briefkästen, geparkte Autos, Absperrungen, achten muss. Er kann sich darauf konzentrieren, den fremden Weg zu erfragen und die erhaltenen Anweisungen an seinen Hund weiterzugeben. Wichtiger Hinweis für Erstführhundhalter: Bevor Sie mit Ihrem Hund die oben beschriebenen Schwierigkeiten meistern können, müssen Sie mit dem Tier einen längeren Einarbeitungslehrgang absolviert haben. Besonders bewährt hat es sich, einen Teil dieses Lehrgangs am Ort der Blindenführhundschule, und den zweiten Teil am Wohnort des Blinden durchzuführen. Sie haben vielleicht schon gehört, dass für das Training mit dem Langstock mindestens 60 Stunden angesetzt werden. Der Langstock ist ein toter Gegenstand, der keinerlei Eigeninitiative entwickeln kann. Wenn man schon für einen solchen Lehrgang einige Wochen benötigt, so müsste es für jedermann selbstverständlich sein, dass eine mindestens ebensolange Zeit benötigt wird, um den Blinden und seinen Führhund zu einem gut funktionierenden "Gespann“ zusammenzufügen. Blindenführhund und Halter müssen Zeit haben, sich aneinander zu gewöhnen und mit dem Ausbilder alle Verkehrssituationen durchzusprechen und in der Praxis zu üben.
Blindenführhunde kann man nicht "an der Haustür“ kaufen, und auch Kurzlehrgänge, wie sie schlechte Führhundschulen anbieten, sind für ein sicheres Verhalten im Straßenverkehr völlig unzureichend. Mit einem gut ausgebildeten Führhund und nach einem guten Einführungslehrgang kann also ein Blinder in jeder Umgebung, ob Dorf oder Stadt, ohne Hilfe gehen. Der Führhundhalter wird in hohem Maße unabhängig von einer Begleitperson.
Viele Blinde arbeiten in Büroberufen. Das zügige Gehen mit dem Hund dient auch als Ausgleich für berufsbedingten Bewegungsmangel. Es ist dem Besitzer möglich, völlig entspannt Spaziergänge oder Wanderungen zu unternehmen. Das zügige Gehtempo des Tieres - man kann es übrigens seinen Wünschen anpassen - sorgt für Anregung des Kreislaufs. Auch Zuckerkranke haben mit ihrem Vierbeiner erstaunliche Erfolge erzielt. Die "Begleitperson“ ist ständig zur Stelle. Durch mehr Bewegung sinkt der Zuckerspiegel.
Manche Blinde kommen so an ihr Ziel, ohne dass sie hinterher sagen können, wie viele Straßen sie überquert haben oder wie oft sie sich nach links oder rechts wenden mussten. Andere Blinde hingegen gehen auch in sehender Begleitung ihren Weg mit wachen Sinnen. Sie wissen jederzeit, wo sie sich befinden, und lassen sich während des Gehens von ihrem Begleiter den Weg und die Umgebung genau beschreiben.
Aber nicht jeder blinde Mensch hat eine eingespielte Begleitung ständig zur Verfügung. Wo dies doch der Fall ist, kommt es manchmal zu gegenseitigen Abhängigkeiten, die von beiden Teilen als schwere Belastung empfunden werden. So möchte der Blinde vielleicht gerade jetzt einen Einkauf oder Spaziergang machen, während der sehende Partner lieber ein Buch lesen oder etwas im Haushalt erledigen würde. Mancher Blinde möchte von sich aus seinen Partner gern von ständiger Begleitung entlasten und auch längere Wege im Straßenverkehr allein gehen können, ohne dass sich sein Partner schuldig Fühlen muss, wenn er ihn nicht begleitet. Der Blinde kann sich relativ
ungefährdet im Straßenverkehr bewegen, wenn er sich einer Mobilitätshilfe bedient, nachdem er in ihrem Gebrauch sorgfältig unterwiesen wurde.
Trotz seiner Unzulänglichkeit übernimmt auch der Kurzstock eine erhebliche Schutzfunktion für seinen Benutzer. Der weiße Stock, gleich welcher Länge, ist das ausschließlich den Blinden vorbehaltene Verkehrsschutzkennzeichen. Er weist seinen Benutzer gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern als Blinden aus und fordert zur Rücksichtnahme auf. Die gelbe Armbinde mit den drei schwarzen Punkten hingegen ist auch anderen Behindertengruppen, nicht allein den Blinden vorbehalten, sie gilt als Verkehrsschutzzeichen.
Schon gegen Ende des Zweiten Weltkrieges machte man sich in den USA Gedanken darüber, wie man den Stock als Mobilitätshilfe verbessern und vor allem die Sicherheit seines blinden Benutzers erheblich erhöhen könne. Diese Überlegungen führten im Laufe der Jahre zu einem vierfachen Ergebnis:
Vor dem Treppenabsatz bleibt der Hund stehen, bis Frauchen das Kommando zum Weitergehen gibt. Was das Erkennen und Wiedererkennen bestimmter örtlicher Gegebenheiten durch den Hund bedeutet, soll an einem einfachen Beispiel erläutert werden: Für den Benutzer von Langstock und Ultraschallbrille ist die Tür seines täglichen Einkaufsladens eine jeweils ganz andere Tür, je nachdem, ob der Eingang völlig frei ist, ob Gegenstände davor aufgebaut sind, ob Menschen davorstehen oder ob Gegenstände und Menschen gleichzeitig den Eingang versperren. In allen vier Fällen hat der Stock- und Brillenbenutzer jeweils andere Tast- und Höreindrücke. Oft wird er durch diese unterschiedlichen Eindrücke mindestens leicht verunsichert sein und sich fragen, ob er sich tatsächlich an der richtigen Tür befindet. Der Führhund hingegen erkennt in allen vier Fällen die Ladentür sofort. Er wird allenfalls einen Augenblick zögern, um sich sozusagen eine "Strategie“ zu überlegen, wie er seinen Halter ohne Anstoßen an Gegenstände und Menschen sicher zur Ladentür führen kann. Sehen und Wiedererkennen sind Eigenschaften, wie der Blinde sie sonst nur bei seinem sehenden Begleiter erlebt. Und noch eines verdient Erwähnung: Das ist der Ortssinn des Führhundes. Hunde merken sich Orte sehr schnell und können sich an sie sowie an den Weg dahin noch nach vielen Jahren erinnern. Diese Ortskenntnis setzt der Hund besonders gern selbstständig ein, wenn er mit den Orten ein angenehmes Erlebnis verknüpft. Demgegenüber scheint die Ortskenntnis des Hundes völlig zu versagen, wenn er mit dem Ort eine unangenehme Erinnerung verknüpft. So zeigen Führhunde oft nur sehr widerwillig den Eingang zur Tierarztpraxis an oder versuchen gar, den Halter bewusst daran vorbeizuführen. Dieses selbstständige Auffinden bestimmter Orte macht sich die Führhundausbildung ebenfalls zunutze, indem sie dem Blinden Möglichkeiten an die Hand gibt, dem Hund bestimmte Ziele beizubringen, die er dann auf ein bestimmtes Hörzeichen selbstständig aufsucht.
Alle diese Möglichkeiten machen den Führhund zu einer ganz einzigartigen Mobilitätshilfe. Schon jetzt dürfte dem bewussten Leser klar sein, welche Entlastung von Konzentration und Nervenkraft der Führhund für den Blinden bedeuten kann. Deshalb muss jeder blinde Mensch den Rechtsanspruch haben und auch weiterhin behalten, sich einen gut ausgebildeten Führhund zu nehmen, wenn er die Möglichkeiten dieser Mobilitätshilfe nutzen möchte und bereit und in der Lage ist, die Verantwortung für ein Tier zu übernehmen!
Man muss auch endlich aufhören, die einzelnen Mobilitätshilfen gegeneinander auszuspielen. Sie haben alle die gleiche Berechtigung, tragen sie doch - jede auf ihre Weise - den unterschiedlichen Interessen und Lebenslagen Rechnung.
Der Langstockgeher kann im Laufe der Jahre die Erfahrung machen, dass ihm das Gehen mit dieser Mobilitätshilfe auf die Dauer zu mühsam ist, weil sie ihm zu viel Konzentration und Nervenkraft abverlangt. Der Führhund kann durch Krankheit längere Zeit ausfallen, oder der Halter muss auf die Versorgung mit einem neuen Hund mehrere Monate warten. Auch in diesem Fall muss er in der Lage bleiben, sich weiterhin selbstständig im Straßenverkehr bewegen zu können, ohne auf eine sehende Begleitung angewiesen zu sein.
Es gibt bei den Führgeschirren eine Vielzahl von Modellen, und nicht immer legen die Konstrukteure Wert auf Ergonomie. Selbst in Deutschland begegnet man den unterschiedlichsten Konstruktionen bei Brustteil und Führbügel. Besonders gut bewährt hat sich ein nicht zu kurzer, aber auch nicht überlanger Führbügel aus Rohr oder Leichtmetall. Diese mit Leder überzogenen starren, aber federnden Bügel leiten jede auch noch so geringe Bewegung des Hundes an die Hand des Halters weiter, so dass er ihm auch bei schnell wechselnden Ausweichbewegungen vor Hindernissen und Passanten gut zu folgen vermag. Erfahrene Führhundhalter erkennen an der Bügelbewegung sogar, ob der Hund sich durch irgend etwas ablenken lässt, ob er z. B. auf der Erde schnüffelt oder sich nach einem anderen Hund umschaut. Zu nachgiebige Führbügel, die eher einer ledernen Hundeleine gleichen, leisten dies alles nicht oder nur höchst unzureichend.
Erhöhte Bedeutung gewinnt das geradlinige Gehen bei Bürgersteigen, die sich zu Plätzen ausbuchten und für große Gebäudehallen. Würde der Hund hier willkürlich von der Geraden abweichen, so könnte der Halter hier nur zu leicht die
Orientierung verlieren. Sehende Beobachter, die verschiedene blinde Personen und unterschiedliche Mobilitätshilfen kennen, betonen immer wieder, dass der Blinde nur mit dem Führhund wirklich genau die gerade Richtung einhalten kann; andere Mobilitätshilfen gestatten dem Blinden zwar ein durchaus sicheres Gehen, aber es ist wegen der dauernden Abweichungen von der Geraden nicht so elegant wie das Gehen mit dem Führhund. Mit dem Hund bewegt sich der Blinde ähnlich wie ein sehender Fußgänger.
Aber ist es nicht eine Selbstverständlichkeit, dass der Hund in dieser Beziehung wie ein sehender Mensch führt? Wer frei laufende Hunde beobachtet, wird feststellen, dass sie - die Nase dicht über dem Erdboden - bald nach rechts, bald nach links hinüberwechseln, je nachdem, wo ihnen ein interessanter Duft in die Nase kommt. Die Erziehung des Hundes zum geradlinigen Gehen, wobei der Kopf erhoben ist und die Augen wachsam die Umgebung beobachten, ist eine ganz große Leistung.
Aber nicht jedes Mal, wenn der Blinde das Bürgersteigende erreicht hat und die Bordsteinkante fühlt, will er die Straße auch überqueren. Oft nimmt er die kommende Nebenstraße schon vorher mit seinem Gehör wahr und könnte schon jetzt das Kommando zum Einbiegen geben, wenn er ohnehin in die Nebenstraße will. Trotzdem muss der Hund in jedem Fall bis zum Bürgersteigende auslaufen und die Bordsteinkante anzeigen. Dies hat seinen guten Grund: Die Führhundausbildung ist eine Art "Programmierung“, die dem Hund für bestimmte Situationen auch ganz bestimmte Verhaltensweisen anerzieht. Würde er einmal vor Erreichen des Bürgersteigendes in die Seitenstraße einbiegen dürfen, das andere Mal aber bis zum Ende durchlaufen müssen, so hätte der Hund beim Anblick des Bürgersteigendes zwei sich völlig widersprechende Verhaltensrichtlinien, und er würde vermutlich das Verhalten wählen, das ihm am angenehmsten ist.
Wenn sich in der Nebenstraße ein Ziel befindet, das ihm besonders verlockend erscheint (Metzgerei, Auslaufplatz), so wird sich der Hund unweigerlich um die Ecke mogeln wollen, selbst wenn der Halter in der geraden Richtung weitergehen möchte, um die Straße diesmal zu überqueren. Das konsequente Auslaufen der Bordsteinkante verstärkt also das geradlinige Gehen des Hundes. Erst die strenge Befolgung dieses Grundsatzes sichert dem Blinden auch in fremder Umgebung eine zuverlässige Orientierung.
So sehr dem Sehenden das geradlinige Gehen des Teams auf dem Bürgersteig entspricht, so sehr widerstrebt ihm auf der anderen Seite das konsequente Auslaufen des Bordsteines, zumal wenn er dann noch erlebt, dass der Halter trotzdem um die Ecke biegt, was er schon früher hätte tun können. Trotzdem darf sich der Halter hier in seiner Konsequenz nicht beirren lassen.
Hindernisse, an denen der Blinde sich stoßen könnte, gibt es überall. Dazu zählen abgestellte Fahrräder, Kinderwagen, parkende Autos, im Weg stehende Müllkübel, Laternenpfähle, herabhängende Briefkästen und vieles andere. Der gut ausgebildete Führhund umgeht alle diese Hindernisse, ohne erst vor ihnen stehen zu bleiben. Oft merkt der Blinde ihr Vorhandensein gar nicht einmal, so sicher führt ihn sein Hund. Gerade bei der Hindernisarbeit macht der gut ausgebildete Führhund sehr selten Fehler. Es gibt Hunde, die auch dann noch sauber führen, wenn sich - etwas zurückhängend - am Arm des Blinden eine zweite blinde Person befindet.
Drei Arten von Hindernissen verdienen unsere besondere Beachtung: Das sind zum einen die Höhenhindernisse in Kopfhöhe des Halters (vorstehende Briefkästen, aufgespannte Wäscheleinen, schwebende Bauteile). Der gut ausgebildete Führhund beachtet auch diese Gefahrenquellen und umgeht sie weiträumig. Allerdings sind diese Hindernisse nicht allzu häufig, so dass der Hund ihr Vorhandensein leicht vergisst, wenn sie ihm über Wochen oder gar Monate nicht begegnet sind. Diese Hindernisse liegen so ganz außerhalb des Körperraumes des Hundes. Er befindet sich vor ihnen in der gleichen Lage wie ein sehender Mensch von 1,65 m, der plötzlich einen blinden Riesen von 2,50 m führen soll. Auch der Sehende würde in diesem Fall seinen "Schützling“ nur allzu leicht an eine herabhängende Lampe anstoßen lassen. Bei der zweiten Gruppe von Hindernissen handelt es sich um solche, die sich in Brust- oder Bauchhöhe des Halters befinden, aber nicht bis zum Erdboden reichen (Absperrketten und -geländer, versetzte Schranken, die Autos den Weg versperren). Diese Hindernisse überläuft der Hund häufig, weil auch sie nicht allzu oft auftreten. Nun kann es geschehen, dass der Hund an einer bestimmten Stelle ein solches Hindernis stets genau beachtet und sorgfältig umgeht, an einer anderen Stelle aber den Halter voll auflaufen lässt. Der Hund hat in dem einen Fall das Hindernis mit dem bestimmten Ort verknüpft, während ihm die allgemeine Bedeutung dieser Barriere entfallen ist. Auch hier muss man wie beim Höhenhindernis ständig an verschiedenen Orten solche Schranken aufbauen und immer wieder üben. Bei der dritten Art von Hindernissen handelt es sich schließlich um totale Absperrungen des Bürgersteiges, die Hund und Halter nicht mehr auf dem Bürgersteig umgehen können. Der gut ausgebildete Führhund dreht sich hier automatisch zur Fahrbahn und läuft die Bordsteinkante an, wo er stehen bleibt. Nach einem Kommando verlassen Hund und Halter den Bürgersteig, umgehen die Absperrung auf der Fahrbahn in möglichst engem Bogen und halten nach Passieren des Hindernisses an der aufwärtsführenden Bordsteinkante desselben Bürgersteiges an. Auf ein Kommando betreten Hund und Halter wieder den Bürgersteig und setzen dort ihren Weg fort.
Auch diese Führleistung hört sich so einfach an, weil sie ja ganz selbstverständlich scheint; ein sehender Fußgänger
macht es ja auch nicht anders. In Wahrheit gehört sie zu den schwierigsten Disziplinen, die der Ausbilder dem Hund vermitteln muss. Das Tier befindet sich hier in einem Konflikt: Bei der Straßenüberquerung lernt es, dass auf der Fahrbahn Gefahren lauern und sie deshalb möglichst schnell zu verlassen und der gegenüberliegende Bürgersteig aufzusuchen ist. Bei der totalen Absperrung soll der Hund aber auf der Fahrbahn führen, obwohl der gegenüberliegende Bürgersteig vielleicht völlig frei von Hindernissen ist.
Mit einem gut ausgebildeten Führhund ist eine völlige Bürgersteigabsperrung auf der Fahrbahn ohne größeres Unfallrisiko für Hund und Halter zu umgehen; denn auch die Autofahrer sehen die Absperrung und rechnen damit, dass an dieser Stelle Fußgänger die Fahrbahn betreten müssen. Gefährlich wird es nur, wenn Hund und Halter zu weit in die Mitte der Fahrbahn abdriften, was einem sehenden Fußgänger nicht passiert. Um so größere Achtung müssen wir deshalb gerade für diese Führleistung unseren Führhundtrainern zollen, denn sie zeugt nicht nur von ihrem großen fachlichen Können, sondern sie zeigt auch, wie gut sich diese Ausbilder in die Lage eines blinden Menschen hineinversetzen können.
Gefährlich wird es aber, wenn der Verkehr einmal für längere Zeit unterbrochen ist und dann plötzlich ein Fahrzeug auftaucht. Auch hier befindet sich der Hund in einem Konflikt: Zum einen gleicht die Landstraße mit ihrer Asphaltdecke und ihrer seitlichen Begrenzung dem Bürgersteig, wo der Halter sicher gehen kann und dessen Mitte der Hund möglichst benutzen soll. Andererseits droht dem Menschen auf der Straßenmitte eine größere Gefahr, weil die Autos hier schneller fahren als in geschlossenen Ortschaften.
Auch hier gelingt es guten Ausbildern, den Hund zum richtigen Verhalten zu trainieren. Beim Gehen auf der Landstraße muss der Halter ständig kontrollieren, ob er sich wirklich haarscharf am Straßenrand befindet. Wer solche Straßen nur gelegentlich benutzt, muss damit rechnen, dass der Hund diese Führleistung vergessen hat. Zu ihrer Aufrechterhaltung hilft auch hier nur ständiges Üben.
Dennoch muss man dankend anerkennen, dass die sehenden Mitmenschen hier den Behinderten nicht allein lassen. Gerade für uns Blinde gibt es Hilfen in zweifacher Hinsicht:
Viele Führhundschulen bieten eine Schulung am Wohnort an. Diese weitere Art von Zielgehen war ursprünglich das Bestreben aller Führhundschulen, da man sich den mobilen, selbstständigen und seiner Umgebung bewussten Blinden kaum vorstellen konnte.
Wie löst sich nun der Widerspruch im Falle des Führhundes und seines Halters auf? Es ist nur ein scheinbarer Widerspruch. Beim Führen nämlich folgt der Führhund. Es ist ein Genuss, einem "Programm“ zuzusehen, das ihm die Führhundschule während der Ausbildung vermittelt hat. Das selbstständige Führen ist Bestandteil dieses "Programms", während der Beginn des Programmablaufs, also des Führens, durch den blinden Halter ausgelöst wird. Er ist also der Hundeführer, wie es in der Diensthundesprache heißt. Darin unterscheidet sich der Führhundhalter in nichts vom Polizisten, der mit seinem Hund einen Dieb verfolgt, oder vom Wächter, der mit seinem Tier eine Werksanlage schützt.
Durch sein Sehvermögen ist der Hund dem blinden Menschen in einem entscheidenden Punkt überlegen, und er wird diese Überlegenheit ausnutzen, wenn es dem Blinden nicht gelingt, trotz seiner Blindheit den Gehorsam des Hundes aufrecht zu erhalten. Aus diesen Gründen versetzen gute Führhundschulen ihre Halter auch in die Lage, mit dem Hund Gehorsamsübungen durchzuführen. Diese Übungen sind so gehalten, dass der Blinde sie ohne Schwierigkeiten durchführen kann. Hier beherrscht er den Hund völlig und kann bei Fehlern auf ihn korrigierend einwirken. Diese Gehorsamsübungen haben überhaupt nichts mit Quälerei zu tun. Es ist ein Genuss, einem Halter und seinem Hund bei diesen Übungen zuzusehen. Denn gerade hier zeigt sich die Arbeitsfreude des guten Diensthundes.
Was sollte der Hund lernen und der Blinde durchsetzen können? Auf Kommando muss er sich hinlegen und aufstehen oder sich hinsetzen, wenn der Halter dies wünscht. Auf Zuruf muss er sofort herankommen und auch liegen bleiben können, wenn sich der Halter für längere Zeit von ihm entfernt. Alles das braucht der Halter für den Umgang mit seinem Hund im täglichen Leben. Genauso wichtig wie das gute Führen des Hundes ist die Kontrolle des Blinden über ihn, denn der Hund soll ja in
seiner Hand kein Störfaktor im Zusammenleben mit anderen Menschen werden.
Sich dem Hund bei der Führung voll anzuvertrauen, sein Verhalten richtig zu deuten, ihn zu füttern und zu pflegen, sein Vertrauen zu gewinnen und ihm sich schließlich unterzuordnen, alles das kann der blinde Mensch nur in einem umfassenden Lehrgang lernen. Daneben gilt es oft noch, Unzulänglichkeiten in der Mobilität des Blinden aufzuarbeiten.
Ein Führhund muss ein durch und durch menschenfreundlicher, nicht verängstigter, neugieriger Hund sein, der mit seinem Halter durch dick und dünn geht. Die Ausbildung darf also nichts tun, was den Hund ängstlich oder aggressiv macht. Deshalb ist übermäßiger Zwang absolut ausgeschlossen.
Bringt man dem Hund z.B. das Stehenbleiben vor einer Stufe bei, so hat man erst den Anfang gemacht; denn zunächst wird er nur vor der Stufe anhalten, an der man es ihm beigebracht hat; denn er verknüpft das Anhalten zunächst mit diesem bestimmten Ort. Man muss das Stehenbleiben
an allen möglichen Stufen wiederholen, bis der Hund sozusagen den Begriff "Stufe“ als Führleistung verallgemeinert. Das Gleiche gilt natürlich auch für alle anderen Führleistungen, die hier besprochen worden sind. Die Ausbildung erfordert viel Zeit und große Geduld. Gute Führhundschulen gehen von einer sechsmonatigen Ausbildungsdauer aus. Nach Auskünften der Stiftung Schweizerische Schule für Blindenführhunde legt sie die sechsmonatige Ausbildung auf 300 Ausbildungsstunden um. Auch aus diesem Ausbildungsaufwand ergibt sich der hohe Preis eines guten Führhundes.
Für diese Ausbildung soll der Hund eine bestimmte Größe (min. 50 cm Schulterhöhe) haben und ein ruhiges, ausgeglichenes Tier sein. Es können also auch Riesenschnauzer, Königspudel, Retriever oder Mischlinge in die engere Wahl kommen. Für den Blinden ist der Hund noch sehr viel mehr als nur ein "Hilfsmittel“ für die Mobilität. Jeder Blinde, der einen Führhund eine Weile hat, wird feststellen, dass er häufig von Passanten auf nette Weise auf seinen Hund angesprochen wird. Man fragt beispielsweise nach dem Alter oder der Rasse des Hundes. Viele Menschen, die selbst einen Hund haben, tauschen sich dann auch über Futter und Pflege aus. Und schon ist man mitten im Gespräch. Die Blindheit kommt gelegentlich auch mal zur Sprache, ist aber nicht mehr der Mittelpunkt, denn den bildet der Hund. Für die blinde Person ist es sehr angenehm, wenn nicht immer nur die Behinderung das Gesprächsthema bestimmt. Für Nichtbehinderte bietet der Blindenführhund eine gute Möglichkeit, eine blinde Person anzusprechen. Damit wird der Umgang erleichtert. Auch der Blinde wird durch seinen Hund sicherer und dadurch selbstbewusster. Auch ein Blindenführhund darf auf der Wiese oder im Feld frei springen und laufen. Dabei trifft man häufig andere Hundebesitzer, die mit ihren Vierbeinern einen Spaziergang machen. Die Hunde können dann zusammen spielen, was ganz besonders für den Blindenführhund wichtig ist, weil er "im Dienst“ aufmerksam zu sein hat und mit dem Spielen bis zur "Freizeit’ warten soll. Während die Hunde tollen, können sich ihre Besitzer unterhalten. Viele Hundebesitzer treffen sich immer wieder, weil sie einen festen Rhythmus im Tagesablauf haben, und dann kennen sich Hunde und Halter bald näher. So wird der Blindenführhund zur "Integrationshilfe“.
Das alles weiß der Hund natürlich nicht, aber er spürt die enge Beziehung zwischen "seinem Menschen“ und sich. Das ist etwas, wovon der Hund profitiert. Der Blindenhund darf den ganzen Tag sein Herrchen bzw. Frauchen begleiten und auch bei der Arbeit oder dem Einkauf dabei sein. Das hat er fast allen anderen Hunden voraus.
Die Führaufgabe macht dem Blindenführhund Spaß, weil er für alles, was er gut macht, gelobt wird und dabei von vielen Menschen bewundert wird. Warum haben dann nicht alle Blinden einen Führhund, wenn es doch so schön ist?
Wie sehende Menschen mögen auch nicht alle Blinden Hunde, und das ist die wichtigste Voraussetzung für die Nutzung eines Blindenführhundes. Der Blinde ist ganz für seinen Hund verantwortlich. Er muss den Hund regelmäßig pflegen, füttern und mit ihm die schon erwähnten Spaziergänge machen. Nur dann werden Hund und Halter ein echtes Gespann.
Zu diesem Zweck wurden 34 Produktgruppen gebildet, denen die einzelnen Hilfsmittel zugeordnet werden. In der Produktgruppe "Verschiedenes“ (Produktgruppe 99) werden die Hilfsmittel aufgenommen, bei denen es sich um individuelle Produkte handelt, die sich keiner anderen der übrigen 33 Produktgruppen zuordnen lassen. Die Spitzenverbände der Krankenkassen gemeinsam machen gemäß § 128 SGB V folgenden Teilbereich der Produktgruppe "Verschiedenes“, der neu in das Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen wurde, bekannt:
Bei Aufnahme in die Blindenführhundausbildung muss durch ein tierärztliches Attest, das nicht älter als drei Monate sein darf, die Gesundheit des Hundes nachgewiesen sein; er muss insbesondere über eine intakte Wirbelsäule und intakte Gelenke verfügen sowie frei von Hüftgelenksdysplasie (HD) und schwerwiegenden Augenerkrankungen (z. B. progressive RetinaAtrophie) sein. Schäferhunde mit dem Befund "HD-Verdacht“ können zugelassen werden, wenn sie unmittelbar vor der Ausbildung von einem Tierarzt im Hinblick auf Gebäude, Bemuskelung und einwandfreien Lauf - erforderlicherweise auch röntgenologisch - untersucht und für unbedenklich erklärt worden sind.
Ziel der Blindenführhundausbildung ist es, den Blindenführhund in die Lage zu versetzen, dem blinden oder hochgradig sehbehinderten Versicherten seine durch die Behinderung eingeschränkte Mobilität und Orientierungsmöglichkeit weitestgehend zurückzugeben. Dies setzt voraus, dass der Führhund nach abgeschlossener Ausbildung - auch selbstständig - in der Lage ist, das "Gespann“ Führhundhalter und Hund ohne Gefährdung für das Gespann oder Dritte sicher durch den Verkehr auch außerhalb des häuslichen Bereichs zu führen. Der Führhund muss auf entsprechende Hörzeichen (verbale Anweisungen) des Führhundhalters selbstständig in einer für diesen und Dritte ungefährlichen Weise Verkehrswege benutzen, Objekte (z. B. Verkehrsmittel, Treppen, Türen. Sitzgelegenheiten) aufsuchen und ihn vor eventuell auftretenden Gefahren warnen (z. B. durch Stehenbleiben) und schützen. Dies kann bedeuten, dass sich der Führhund im Einzelfall den Hörzeichen des Führhundhalters aktiv widersetzen muss. Die Art und Weise der Führhundausbildung muss den Grundsätzen der "Richtlinien für die Auswahl und Ausbildung von Führhunden. Auswahl, Einarbeitung und Nachbetreuung der Führhundhalter“ (insbesondere Abschnitt A II) des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e. V. (DBSV-Richtlinien) vom Dezember 1989 entsprechen.
Blindenführhunde müssen von der Blindenführhundschule im Rahmen eines Einarbeitungslehrganges Hund und künftiger Halter aufeinander eingestimmt werden. Der Versicherte muss im Rahmen eines solchen Lehrganges ein "blindes“, jedoch kritisch verantwortliches Vertrauen zu dem Blindenführhund entwickeln; der Blindenführhund muss den künftigen Halter als Bezugsperson und "Rudelführer“ innerhalb kurzer Zeit akzeptieren. Darüber hinaus muss der künftige Halter die Hörzeichen für den Hund und den Umgang mit ihm nicht nur im allgemeinen Verkehr, sondern auch in seiner Wohnung und in anderen Gebäuden (z. B. Kaufhäuser, öffentliche Institutionen) erlernen. Die notwendige Dauer des Einarbeitungslehrganges hängt nicht zuletzt von der Phase der Eingewöhnung zwischen Hund und Halter und der Auffassungsgabe des künftigen Halters ab; er dauert im Regelfall nicht unter 14 Tage und nicht über 28 Tage. Bestandteil des Einarbeitungslehrganges müssen auch Informationen über die artgerechte Tierhaltung und Ernährung des Blindenführhundes sowie gegebenenfalls eine Einweisung am Wohnort des Versicherten sein.
Den Abschluss des Einarbeitungslehrganges bildet eine Prüfung, die am Sitz des Leistungserbringers, in begründeten Fällen auch ganz oder teilweise im Wohnort des Versicherten, stattfindet. Während der Prüfung müssen folgende Nachweise von Hund und Halter gemeinsam erbracht werden:
Die erfolgreiche Ablegung der Prüfung ist von einer sachverständigen, unabhängigen Prüfkommission zu bescheinigen, die aus folgenden Personen bestehen sollte:
Entsprechendes gilt für Blindenselbsthilfeverbände, die gleichzeitig - ganz oder teilweise Träger einer Blindenführhundschule sind.
Der Blindenführhund wird dem Versicherten von der Krankenkasse mit der Maßgabe übereignet, ihn artgerecht zu behandeln und zu pflegen. Damit ist gleichzeitig eine Übernahme der sich aus der Haltung des Blindenführhundes ergebenden Rechte und Pflichten durch den Versicherten verbunden (z. B. Tierhalterhaftung). Eine zweckentfremdende Verwendung oder nicht artgerechte Haltung des Blindenführhundes durch den Versicherten oder mit seinem Einverständnis schließt für die Zukunft einen Anspruch auf Ersatzbeschaffung zu Lasten der Krankenkassen aus.
Im Bereich der Kriegsopferversorgung übernehmen die Versorgungsämter die Ausstattung mit Blindenführhunden nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes. Im Bereich der Unfallversicherung sind die Unfallversicherungsträger - etwa die Berufsgenossenschaften - zuständig, hier gilt die Verordnung über die orthopädische Versorgung Unfallverletzter (Orthopädie VO).
Leider bisher nur wenige private Krankenkassen haben den Führhund in die Liste derjenigen Hilfsmittel aufgenommen, für die vertragsgemäß Leistungen erbracht werden. Andere private Versicherer erbringen insoweit allenfalls Kulanzleistungen. Für die Versorgung Sozialhilfeberechtigter mit einem Blindenführhund sind die Sozialämter zuständig. Hier gilt die Eingliederungshilfeverordnung (EinglHVO). Die Versorgung einschließlich der Einarbeitung mit dem Führhund stellt für im Arbeitsleben stehende Blinde und Sehbehinderte auch eine berufliche Rehabilitationsmaßnahme dar. Deshalb kommen als Träger der Kosten bzw. eines Teils davon unter Umständen auch Hauptfürsorgestellen oder Arbeitgeber in Betracht, und dem Arbeitnehmer darf durch die Teilnahme an dem mehrwöchigen Einarbeitungslehrgang kein Verdienstausfall entstehen. Leider gibt es dafür keine einschlägige Vorschrift, doch kann dieses Ziel, wenn sich im konkreten Einzelfall wirklich Schwierigkeiten ergeben, meist durch eine geeignete Argumentationshilfe seitens unserer sachkundigen Berater erreicht werden.
Dass ein Blinder oder Sehbehinderter bereits ein Orientierungs- und Mobilitätstraining mit dem weißen Langstock absolviert und finanziert bekommen hat, ist kein Hinderungsgrund für die Versorgung mit einem Führhund. Im Gegenteil: Das Orientierungs- und Mobilitätstraining vermittelt Grundinformationen, die auch dem Führhundhalter zugute kommen, und ermöglicht es diesem, auch - allerdings eingeschränkter - zurechtzukommen, wenn der Führhund einmal ausfällt (z. B. wegen Krankheit oder gar Tod) oder nicht mitgenommen werden kann (z. B. bei der Reise in ein Land, in das Hunde nicht mitgenommen werden können).
Die Leistungs- bzw. Kostenträger übernehmen nicht nur die Kosten der eigentlichen Führhundversorgung, sondern auch die Unterhaltskosten. Zur Deckung der laufenden Kosten, wie z. B. für Futter oder eine dringend anzuratende Tierhalterhaftpflichtversicherung, wird eine monatliche Pauschale gezahlt. Daneben werden unregelmäßig entstehende Kosten, insbesondere also die durch eine Erkrankung des Hundes entstehenden Tierarztkosten, übernommen. Was die Tierhalterhaftpflichtversicherung anbelangt, so bieten die meisten Mitgliedsvereine des DBSV ihren Mitgliedern sehr günstige Gruppenversicherungen an, die übrigens auch für Hunde gelten, die keine Führhunde sind. Auch eine Privathaftpflichtversicherung kann auf dieser Basis sehr günstig abgeschlossen werden.
Das Tierarztkostenrisiko, soweit man derartige Kosten nach dem vorstehend Ausgeführten überhaupt selbst zu tragen hat, lässt sich unter Umständen durch den Abschluss einer Tierkrankenversicherung begrenzen, was jedoch in jedem Einzelfall sorgfältig zu überlegen ist. Gruppenversicherungen für die Mitglieder der Landes-Blinden- und Sehbehinderten-Organisationen gibt es in diesem Bereich nicht.
Es gibt Orte, wohin Hunde eigentlich nicht mitgenommen werden dürfen. Blindenführhunde genießen hier Ausnahmerecht. Diese haben ihren Grund darin, dass Führhunde von ihren Haltern als Orientierungshilfe dringend benötigt werden, dass man einen Blindenführhund aus den verschiedensten Gründen nicht einfach "draußen abstellen“ kann, aber auch darin, dass ausgebildete Führhunde besonders wohlerzogen und in der Regel von ihren Haltern sehr gut gepflegt sind. Eine solche Ausnahme gilt etwa beim Einkaufen: Zwar dürfen nach den veterinärrechtlichen Vorschriften grundsätzlich keine Tiere in Lebensmittelgeschäfte etc. mitgebracht werden, doch sehen hier die Lebensmittelhygieneverordnungen der Bundesländer bzw. entsprechende Regelungen eine Ausnahme für Blindenführhunde vor, angeregt etwa durch dem DBSV angehörende Landesorganisationen. Allerdings ist hier auch das Hausrecht der Geschäftsinhaber zu beachten, von dem jedoch vielfach - auch aufgrund der Öffentlichkeitsarbeit der Blindenselbsthilfe - nicht zum Nachteil der Führhundhalter Gebrauch gemacht wird. Ähnliches gilt für Hotels und Gaststätten, öffentliche Gebäude und Einrichtungen, Kirchen, kulturelle und politische Veranstaltungen sowie Arztpraxen und Kliniken. Auch Taxifahrer sind aufgrund des Personenbeförderungsgesetzes und der kommunalen Taxenordnungen zur Mitnahme von Blindenführhunden verpflichtet.
Bei Flugreisen - auch ins Ausland - können im allgemeinen Blindenführhunde unentgeltlich in der Passagierkabine mitgenommen werden. Allerdings sollte dies unbedingt bei der Buchung angemeldet werden. Wegen der Einzelheiten sind stets auch die unterschiedlichen Bestimmungen der Fluggesellschaften zu beachten. Nutzen Sie auch hier unseren reichen Erfahrungsschatz. Stets zu beachten sind bei Auslandsreisen immer noch unterschiedliche Vorschriften für das Mitbringen von Tieren. So ist etwa eine Reise nach Großbritannien, Irland, Australien oder Neuseeland wegen der dort bestehenden strengen Karantänevorschriften praktisch unmöglich. Eine Ausnahmeregelung wenigstens für Blindenführhunde konnte bisher nicht erreicht werden, wird aber weiter mit Nachdruck angestrebt. Für die Einreise mit Hund und damit auch mit Blindenführhund in die meisten übrigen Staaten genügt ein Nachweis der vorgeschriebenen Schutzimpfungen durch Vorlage eines internationalen Impfpasses. Einige Länder - z. B. Schweden, Norwegen - erlauben die Einreise aber nur unter weiteren Bedingungen, wegen derer man sich im konkreten Einzelfall unbedingt rechtzeitig vor Reiseantritt informieren sollte.
Wie sich aus dem Vorstehenden ergibt, weisen die zahlreichen Regelungen immer noch Lücken auf, die geschlossen werden müssen, damit der Führhund die Mobilität Blinder und hochgradig Sehbehinderter in der nur ihm eigenen einzigartigen Weise wirklich ungehindert unterstützen kann. Dafür wird sich der DBSV auch weiterhin mit Nachdruck einsetzen.