Der Blindenführhund, nicht nur ein "Hilfsmittel", sondern ein treuer Kamerad und Gefährte

Inhalt

Führhunde beim Chemnitzer Gesundheitstag



Ein wenig Historie

Auf den nachfolgenden Seiten wollen wir uns mit einem ganz besonderen, lebenden "Hilfsmittel“ befassen - dem Blindenführhund. Im Laufe von Jahrtausenden haben sich zwischen Mensch und Hund besonders enge Beziehungen entwickelt, die sich nicht nur in dem häufig geradezu innigen Verhältnis zwischen Halter und Hund, sondern auch in den vielen Aufgaben zeigen, die der Hund für den Menschen erfüllen kann. Auch gerade zwischen dem Blinden und seinem Hund bestand schon im Altertum ein enges Verhältnis. Mag das Tier damals auch in erster Linie Gefährte des Blinden in seiner Verlassenheit, seinem Unglück und seinem Ausgestoßensein aus der Gesellschaft gewesen sein, so wurden sicher auch schon bald die "Führungsqualitäten“ des Hundes entdeckt. In einer Biographie des heiligen Franziskus aus dem 13. Jahrhundert lesen wir von einem Blinden, der sich "von einem Hündlein führen ließ“. Ende des 18. Jahrhunderts soll der blinde Joseph Reisinger einen Spitz so gut zum Führen ausgebildet haben, dass seine Blindheit sehr oft in Zweifel gezogen wurde. Nachdem diese ersten Ansätze zunächst wieder in Vergessenheit geraten waren, machte nach dem Ausbruch des Ersten Weltkrieges der Wiener Arzt Dr. L. Sennfelder den Vorschlag, den zahlreichen im Krieg erblindeten Männern einen Führhund an die Hand zu geben. Die erste eigentliche Blindenführhundschule wurde dann durch den Deutschen Verein für Sanitätshunde unter seinem damaligen Vorsitzenden, Geheimrat Stallind, in Oldenburg gegründet, wo im Oktober 1916 einem Kriegsblinden der erste ausgebildete Führhund übergeben wurde. 1923 wurde dann in Potsdam eine ähnliche Einrichtung geschaffen, von der aus der Blindenführhund seinen Siegeszug in die ganze Welt antrat.

Seither helfen Führhunde vielen Blinden und Sehbehinderten, ein gutes Stück Bewegungsfreiheit und Unabhängigkeit zu gewinnen und so ihr Leben besser zu meistern. Der gut ausgebildete Führhund ist aber bis heute nicht nur eine optimale Mobilitätshilfe, sondern außerdem ein treuer Kamerad, der allein durch seine Gegenwart das schwere Schicksal seines Halters erleichtert. Außerdem fördert der Führhund als Gesprächsthema den Kontakt seines Halters zu nicht behinderten Mitmenschen und hilft so, die häufig vorhandene Isolation Blinder und hochgradig Sehbehinderter zu überwinden. Wer sich der großen Hilfe eines Führhundes bedienen möchte, darf aber nie vergessen, dass der Hund keine Maschine ist, sondern ein Lebewesen, das Verständnis, liebevolle Behandlung und Zuwendung braucht.

Hunde - Biologie und Verhalten

Hunde sind ganz besondere Tiere, besonders für den Menschen, denn der Haushund ist sein ältestes Haustier. Die Geschichte des Hundes ist mit der des Menschen eng verbunden, seit vor über 12.000 Jahren der Mensch begann, aus dem Wildtier Wolf das Haustier Hund zu züchten. Der Wolf ist gekennzeichnet durch eine differenzierte Verständigung und ein ausgeprägtes Sozialverhalten, die ihren Ausdruck in einem komplexen Rudelsystem finden. Gerade diese Eigenschaften machten den Wolf zum idealen Ausgangspunkt für die Domestikation zum Hund.

Trotz vieler Veränderungen während dieses Prozesses, in dem aus dem Wolf ein kurzbeiniger Dackel, ein langhaariger Collie, ein Schoßhund oder sogar ein Rettungshund wurde, blieben viele Verhaltensmerkmale prinzipiell bestehen; denn der Hund bleibt ein soziales Wesen. So ist der Haushund ein typisches Rudeltier, das die Artgenossen des Rudels gegen die Menschen einer Familie und die freie Wildbahn gegen den Hausstand eingetauscht hat. Der Mensch ist zum wichtigsten Sozialpartner geworden und hat somit eine bedeutende Funktion und Verantwortung. Damit besteht auch eine Informationspflicht für jeden Hundehalter, sich das wachsende biologische Wissen über Hunde anzueignen. Eine verantwortungsbewusste Zucht, gerade von Rassehunden, ist der Ausgangspunkt für gesunde Tiere; äußere Merkmale und willkürliche Schönheitsvorstellungen dürfen nicht den Maßstab für Zuchtziele bilden, vielmehr sollte das biologisch sinnvolle Verhaltensspektrum entscheidend sein. Diese Verantwortung gilt zwar grundsätzlich, sie ist aber besonders groß, wenn Hunde für spezielle Aufgaben benötigt werden wie z. B. die Blindenführhunde. Darüber hinaus muss eine gesunde Verhaltensentwicklung ermöglicht werden, indem der Hund unter entsprechenden Haltungsbedingungen aufwächst. Jeder Welpe braucht in den ersten acht bis zehn Lebenswochen nicht allein die Fürsorge der Mutterhündin, auch der spielerische und reglementierende Kontakt mit ihr sind wichtig für sein Lernverhalten. Ebenso bedeutsam ist die ständige Interaktion mit den Geschwisterwelpen; vor allem im Spiel werden neben körperlichen Fähigkeiten besonders Sozialverhalten, Rangordnung und die Auseinandersetzung mit der Umwelt erlernt und trainiert. Aber auch schon in dieser frühen Entwicklungsphase braucht ein Welpe die Zuwendung und Beschäftigung mit dem Menschen.

Beides wird entscheidend sein für die Sozialisation des Hundes und eine später gesunde und stabile Beziehung zu anderen Menschen. Leider ist es nicht immer selbstverständlich, dass darüber hinaus auch die äußeren Aufzuchtsbedingungen dem Tier gerecht werden. Eine karge, kalte Umwelt ohne Beschäftigungsmöglichkeiten im Leben eines Hundes ist ein schlechter Anfang, der all zu oft eine gesunde Entwicklung beeinträchtigt oder verhindert. Hat ein junger Hund die ersten zwei bis drei Monate seines Lebens hoffentlich - umsorgt und abwechslungsreich bei dem Züchter verlebt, folgt ein anderer, bedeutsamer Abschnitt im Hundeleben; die Übernahme durch einen neuen Halter. Jetzt wird der Grundstein für eine stabile und enge Bindung zwischen Hund und Mensch gelegt. Zeit, Geduld und Konsequenz im Umgang mit dem Junghund werden bestimmen, wie tragfähig und dauerhaft die Partnerschaft ist. Die Erziehung des Hundes ist durchaus notwendig, damit der Hund sich an die menschlichen Spielregeln anpasst und sich in unserer komplizierten Umwelt zurechtfindet. Es kann nicht deutlich genug betont werden, wie entscheidend für den Lernerfolg das Lob mit Worten sowie durch körperliche Bestätigung (Streicheln, Klopfen) als positiver Verstärker ist. Durchsetzungsvermögen und Konstanz im täglichen Umgang und bei der Erziehung sind notwendig und zeigen dem Hund seinen Platz innerhalb der Familienstruktur, in der er sich orientieren muss. Härte und Ungeduld sind immer die falschen Methoden. Gleichberechtigt zur Ausbildung muss aber auch der entspannte, spielerische Kontakt zum Hund gesehen werden.

Neben wichtigen Lernimpulsen bedeutet das gemeinsame Spiel von Hund und Mensch, ob Laufen, Balgen oder Umhertollen mit Gegenständen, eine Festigung und Bestätigung einer intensiven Beziehung, die das Hundeleben durchaus in seiner Qualität bestimmt. Die Bedeutung des Patenfamiliensystems für ein gesundes Heranwachsen des jungen Hundes zum zukünftigen Blindenführhund ist unbestritten. In der Patenfamilie wird der Hund angemessen auf seine Ausbildung und seine späteren Aufgaben vorbereitet.

Wie so oft ist Ausgewogenheit der richtige Weg, dem Hund in seinem Bedürfnis einerseits nach Zuwendung durch seinen Menschen und andererseits nach Kontakt zu Hunden gerecht zu werden. Bietet man dem Hund diese Entwicklungs- und Lebensmöglichkeiten, wird er seinem Menschen neben Vertrauen vor allem Glück und Freude schenken. Durch seine großartige und beeindruckende Lernleistung kann ein Hund zum Blindenführhund ausgebildet werden. Er wird den Blinden sicher führen, auch auf dem Weg in ein unabhängiges Leben und wird so zu einem wahren Partner. Neben dieser Führarbeit kann sich aber auch ein Band zwischen beiden entwickeln, das von Verständnis und Vertrauen zeugt und für den Blinden und seinen Hund bis dahin ungeahnte Lebensfreude bedeutet. Kein anderes Haustier steht in so enger Verbindung zum Menschen. Gerade aus dieser Bindung erwächst dem Menschen als Partner des Hundes eine große Verantwortung, der er nur gerecht werden kann, wenn er die Ansprüche des Hundes versteht und berücksichtigt und nie vergisst, dass ein Hund weder ein Mensch auf vier Beinen, noch eine willenlose Maschine ist, sondern ein hochentwickeltes Lebewesen.

Führhund Mike - ein wunderschöner goldbrauner Labrador

Welche Vorteile bringt ein Blindenführhund?

Ein Blinder ist selbstverständlich in der Lage, sich in seiner Wohnung frei und ohne fremde Hilfe zu bewegen. Auch im Freien kann er sich in ruhigem bekanntem Gelände allein helfen. Dies erfordert jedoch bereits eine gewisse Konzentration. Wenn starker Verkehrslärm, Baustellen, Menschengedränge usw. hinzukommen, ist es für einen Nichtsehenden ohne Hilfsmittel nicht möglich, den Verkehr zu meistern, ohne sich und Andere zu gefährden. Ein gut ausgebildeter Blindenführhund ist in der Lage, nach Einarbeitung mit seinem Herrn alle gewünschten Wege zu gehen und sicher ans Ziel zu gelangen. Die notwendigen Anweisungen wie Richtungsänderungen, Straßenüberquerungen, Anlaufen von Unter- bzw. Überführungen, das Aufsuchen von Türen, Ein- und Aussteigen bei öffentlichen Verkehrsmitteln, erhält das Tier von seinem Besitzer. Dies setzt voraus, dass der Blinde den Weg kennen muss. Ist dies nicht der Fall, so muss er sich, wie das jeder Sehende in einer fremden Umgebung auch tut, seinen Weg erfragen.

Wichtig ist dabei, dass der Blinde weiß, dass er sich völlig auf seinen vierbeinigen Begleiter verlassen kann, dass er nicht auf Hindernisse, wie Pfähle, Briefkästen, geparkte Autos, Absperrungen, achten muss. Er kann sich darauf konzentrieren, den fremden Weg zu erfragen und die erhaltenen Anweisungen an seinen Hund weiterzugeben. Wichtiger Hinweis für Erstführhundhalter: Bevor Sie mit Ihrem Hund die oben beschriebenen Schwierigkeiten meistern können, müssen Sie mit dem Tier einen längeren Einarbeitungslehrgang absolviert haben. Besonders bewährt hat es sich, einen Teil dieses Lehrgangs am Ort der Blindenführhundschule, und den zweiten Teil am Wohnort des Blinden durchzuführen. Sie haben vielleicht schon gehört, dass für das Training mit dem Langstock mindestens 60 Stunden angesetzt werden. Der Langstock ist ein toter Gegenstand, der keinerlei Eigeninitiative entwickeln kann. Wenn man schon für einen solchen Lehrgang einige Wochen benötigt, so müsste es für jedermann selbstverständlich sein, dass eine mindestens ebensolange Zeit benötigt wird, um den Blinden und seinen Führhund zu einem gut funktionierenden "Gespann“ zusammenzufügen. Blindenführhund und Halter müssen Zeit haben, sich aneinander zu gewöhnen und mit dem Ausbilder alle Verkehrssituationen durchzusprechen und in der Praxis zu üben.

Blindenführhunde kann man nicht "an der Haustür“ kaufen, und auch Kurzlehrgänge, wie sie schlechte Führhundschulen anbieten, sind für ein sicheres Verhalten im Straßenverkehr völlig unzureichend. Mit einem gut ausgebildeten Führhund und nach einem guten Einführungslehrgang kann also ein Blinder in jeder Umgebung, ob Dorf oder Stadt, ohne Hilfe gehen. Der Führhundhalter wird in hohem Maße unabhängig von einer Begleitperson. Viele Blinde arbeiten in Büroberufen. Das zügige Gehen mit dem Hund dient auch als Ausgleich für berufsbedingten Bewegungsmangel. Es ist dem Besitzer möglich, völlig entspannt Spaziergänge oder Wanderungen zu unternehmen. Das zügige Gehtempo des Tieres - man kann es übrigens seinen Wünschen anpassen - sorgt für Anregung des Kreislaufs. Auch Zuckerkranke haben mit ihrem Vierbeiner erstaunliche Erfolge erzielt. Die "Begleitperson“ ist ständig zur Stelle. Durch mehr Bewegung sinkt der Zuckerspiegel.

Der Blindenführhund als Mobilitätshilfe

Wenn sich ein Blinder in der Hauptverkehrszeit zu seinem Arbeitsplatz durchgekämpft hat, ist er oft sehr erschöpft. Der Führhundhalter kommt ohne Nervenbelastung mit seinem Hund am Arbeitsplatz an, er weiß, sein Hund wird ihn am Abend wieder sicher an seinen Wohnsitz bringen.

Zwischenmenschliche Kontakte:

Ein "Gespann“, Blinder mit Führhund, das gut zusammenarbeitet, fällt positiv auf. Viele Menschen sind an der Arbeit des Hundes interessiert und sprechen den Besitzer an. Oft haben sich aus solchen Gesprächen Bekanntschaften und Freundschaften zwischen Blinden und Sehenden entwickelt. So trägt der Blindenführhund dazu bei, den Blinden aus seiner Isolation herauszuführen.

Gewinn an Selbstsicherheit:

Wenn man mit einer sehenden Begleitung beim Arzt oder bei einer Behörde auftritt, so wird oft die Begleitung angesprochen: "Was fehlt ihm denn?“ "Setzen Sie ihn bitte auf diesen Stuhl.“ Der Blinde mit Hund wird direkt angesprochen.

Selbstdisziplin:

Wir alle, geben wir es ruhig zu, sind bequem geworden. Der Blindenführhund braucht regelmäßige Pflege, sein Futter, seinen Auslauf, auch wenn es regnet oder schneit, das Tier zwingt seinen Besitzer zu einem regelmäßigen Tagesablauf, und dies wirkt sich positiv auf die Gesundheit aus.

Bitte an unsere sehenden Mitbürger:

Wir Blindenführhundhalter würden uns etwas mehr Verständnis von unseren sehenden Mitbürgern wünschen. Leider kommt es immer wieder vor, dass sich Kunden in Kaufhäusern erregen, wenn ein Blindenführhund in der Lebensmittelabteilung auftaucht. Auch manche Patienten reagieren empört, wenn ein Blinder mit seinem Hund im Wartezimmer erscheint. Es wäre wünschenswert, wenn endlich in der Öffentlichkeit völlig klar werden würde, dass ein Blindenführhund für seinen Besitzer ein Augenersatz ist, und dass diese wertvollen, gut ausgebildeten Tiere wahre Helfer und Freunde für ihre Besitzer sind. Helfen Sie bitte mit, dass sich diese Erkenntnis auch in Deutschland durchsetzt, und stellen Sie sich, falls dies einmal erforderlich sein sollte, auf die Seite des Führhundhalters. Schon jetzt vielen Dank für Ihre Toleranz und Ihr Verständnis.

Eine sehr lebendige Mobilitätshilfe

Das freihändige Gehen ohne Hilfsmittel

Die Arten der Mobilität sind sehr vielfältig. Einige von uns können sich gut oder gar sehr gut orientieren und frei bewegen. Andere wiederum machen keinen einzigen Schritt ohne einen sehenden Begleiter. Und doch gibt es eine Umgebung, wo selbst der Orientierungsschwächste in der Regel völlig freihändig geht. Das ist die eigene Wohnung. Er kennt die Gegenstände genau, die sich in den einzelnen Räumen befinden; er kennt ihre Entfernung von- und ihre Anordnung zueinander. Dieses "Raumbild“ ist dem Blinden sozusagen in Fleisch und Blut übergegangen, so dass er seinen Weg durch die Wohnung "im Schlaf“ findet. Dies gilt sogar für Taubblinde in ihren eigenen Räumen. Viele Menschen dehnen das freihändige Gehen auch über ihre Wohnung hinaus aus und gehen ohne Begleitung oder Stock in ihrem Wohngebäude, ihrem Hof oder Garten völlig selbstständig. Das freihändige Gehen findet jedoch dort seine Grenze, wo die Umgebung sich ständig verändert und der Blinde es nicht selbst ist, der diese Veränderungen vornimmt. Das trifft vor allem für die Straße zu. Der bekannte Weg zum Briefkasten, der gestern noch völlig frei war, kann heute schon durch eine Baustelle völlig versperrt sein.

Das Gehen mit sehender Begleitung

Am effektivsten ist die Mobilität des blinden Menschen dann, wenn er ständig eine sehende Begleitung zur Verfügung hat. Sind beide Partner aufeinander eingespielt, so geht der Blinde fast mühelos am Arm seines Begleiters; Stufen werden durch kaum merkliches Zögern angezeigt und gemeistert. Im Weg stehende Gegenstände werden umgangen, ohne dass der Blinde ihr Vorhandensein zu bemerken braucht. Er folgt lediglich seinen Bewegungen und alles wird gut.

Manche Blinde kommen so an ihr Ziel, ohne dass sie hinterher sagen können, wie viele Straßen sie überquert haben oder wie oft sie sich nach links oder rechts wenden mussten. Andere Blinde hingegen gehen auch in sehender Begleitung ihren Weg mit wachen Sinnen. Sie wissen jederzeit, wo sie sich befinden, und lassen sich während des Gehens von ihrem Begleiter den Weg und die Umgebung genau beschreiben. Aber nicht jeder blinde Mensch hat eine eingespielte Begleitung ständig zur Verfügung. Wo dies doch der Fall ist, kommt es manchmal zu gegenseitigen Abhängigkeiten, die von beiden Teilen als schwere Belastung empfunden werden. So möchte der Blinde vielleicht gerade jetzt einen Einkauf oder Spaziergang machen, während der sehende Partner lieber ein Buch lesen oder etwas im Haushalt erledigen würde. Mancher Blinde möchte von sich aus seinen Partner gern von ständiger Begleitung entlasten und auch längere Wege im Straßenverkehr allein gehen können, ohne dass sich sein Partner schuldig Fühlen muss, wenn er ihn nicht begleitet. Der Blinde kann sich relativ ungefährdet im Straßenverkehr bewegen, wenn er sich einer Mobilitätshilfe bedient, nachdem er in ihrem Gebrauch sorgfältig unterwiesen wurde.

Das Gehen mit dem weißen Langstock

Der weiße Stock übernimmt eine wichtige Schutzfunktion. Schon seit langer Zeit gehört der Stock zum Bild des blinden Menschen. Ursprünglich war es ein Spazier- oder gar Krankenstock, wie ihn auch Gehbehinderte benutzen, um sich darauf zu stützen. Der Blinde braucht jedoch seinen Stock nicht als Stütze, sondern zum Erkennen von Gefahren. Deshalb suchte er nach eleganteren Lösungen. Seit Ende der fünfziger Jahre gibt es den weißen, zusammenlegbaren Kurzstock aus Leichtmetall oder Plastik. Er ist in seiner Länge dem Spazierstock vergleichbar, besitzt jedoch nicht dessen Stabilität und Belastbarkeit. Er wirkt elegant und liegt leicht in der Hand. Ein solcher Kurzstock verlängert die Reichweite des tastenden Fußes zwar beträchtlich, aber gerade beim schnellen Gehen ist er nur eine unzureichende Hilfe. Wegen der Kürze des Stockes erkennt man mit ihm im Weg befindliche Gegenstände oder Stufen zu spät oder gar nicht, so dass keine Zeit bleibt, angemessen auf die Gefahr zu reagieren. Wiederholt ist es deshalb bei Kurzstockbenutzern zu kleineren oder größeren Unfällen gekommen, über die man nicht redet, weil Jammern doch nichts hilft und man jahrzehntelang zum Kurzstock keine Alternative hatte.

Trotz seiner Unzulänglichkeit übernimmt auch der Kurzstock eine erhebliche Schutzfunktion für seinen Benutzer. Der weiße Stock, gleich welcher Länge, ist das ausschließlich den Blinden vorbehaltene Verkehrsschutzkennzeichen. Er weist seinen Benutzer gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern als Blinden aus und fordert zur Rücksichtnahme auf. Die gelbe Armbinde mit den drei schwarzen Punkten hingegen ist auch anderen Behindertengruppen, nicht allein den Blinden vorbehalten, sie gilt als Verkehrsschutzzeichen.

Schon gegen Ende des Zweiten Weltkrieges machte man sich in den USA Gedanken darüber, wie man den Stock als Mobilitätshilfe verbessern und vor allem die Sicherheit seines blinden Benutzers erheblich erhöhen könne. Diese Überlegungen führten im Laufe der Jahre zu einem vierfachen Ergebnis:

  1. Man gab dem Blinden einen Stock an die Hand, der erheblich länger war als der ursprüngliche Spazierstock.
  2. Man entwickelte Techniken in der Handhabung des neuen Stockes, die es dem Benutzer erlaubten, seinen Körper weitgehend und rechtzeitig vor Hindernissen aller Art zu schützen.
  3. In vierwöchigen Lehrgängen bildete man den Blinden in diesen Techniken aus, bevor man ihn in den Verkehr entließ.
  4. Schließlich - und das ist das Entscheidende - bildete man sehende Personen zu Fachkräften aus, die aufgrund dieser Ausbildung in der Lage waren, den Blinden in den Stocktechniken zu unterweisen und ihn überhaupt erst zum sicheren Verkehrsteilnehmer zu befähigen.
Im heutigen Mobilitätstraining wird der Blinde nicht nur in der richtigen Handhabung des Stockes geschult; darüber hinaus lernt er vielmehr auch, Gehör, Tast- und Geruchsinn zur Orientierung bewusst einzusetzen und seine Sinneseindrücke zur richtigen Deutung seiner Umgebung zu verwerten. Langstock und Mobilitätstraining kamen Anfang der siebziger Jahre auch nach Deutschland. Der Langstock besteht aus unterschiedlichen Materialien. Es gibt ihn als starren einteiligen oder zusammenlegbaren (zwei- oder viergliedrig) oder als Teleskopstock. Er reicht seinem Benutzer bis zur Mitte des Brustbeins. Bei richtiger Handhabung schützt er den Körper des Blinden von den Füßen aufwärts bis in Brusthöhe. Der Oberkörper hingegen bleibt ungesichert. Das Gehen mit dem Langstock fordert volle Konzentration, bewusste Vorstellung des zu gehenden Weges und richtige Stockbewegungen. Ein Träumen in scheinbar vertrauter Umgebung oder ein zu schnelles Gehen, durch das die Reaktionszeit des Stockläufers unterschritten wird, hat schon zu tödlichen Unfällen geführt.

Elektronische Hilfen

Elektronische Hilfsmittel können dazu beitragen, dass der Blinde nach entsprechendem Training seine Wege sicherer gehen kann. So können beispielsweise Ultraschall-Systeme zusätzliche Informationen über Hindernisse in Kopfhöhe liefern. "Elektronische Stadtpläne“ können Nichtsehenden nützliche "Pfadfinder“ via Satellit sein. Elektronische Kameras können Sehreste verstärken und so die Orientierung erleichtern. Von der Miniaturisierung der Computer und von der Steigerung der Leistungsfähigkeit von Mikrochips gehen viele Hoffnungen auf mehr Mobilität und Sicherheit Blinder und Sehbehinderter im Straßenverkehr aus. Ansätze zur sinnvollen Nutzung entsprechender elektronischer Hilfen gibt es bereits recht viele. Eines allerdings sollte auch bei künftigen Generationen oberster Grundsatz bleiben: Die Elektronik kann zusätzliche Hilfen bieten; Langstock und Führhund aber behalten ihren Wert als elementare Mobilitätshilfen. Und eines muss auf jeden Fall vermieden werden: Die Elektronik darf den Nutzer nicht noch weiter isolieren, sondern sollte im Sinne der Integration Anwendung finden. Und die Frage nach dem rechten Weg sollte auch von Blinden nicht unbedingt als Zeichen von Unselbstständigkeit angesehen werden.

Das Gehen mit dem Führhund

Der Hund kann sehen und einmal Gesehenes bei der nächsten Begegnung wiedererkennen. Seh- und Wiedererkennungsvermögen unterscheiden den Führhund in zwei wesentlichen Punkten von Langstock und elektronischen Orientierungshilfen: Die beiden vorher besprochenen Mobilitätshilfen sind in erster Linie Hinderniserkenner. Den Weg um das Hindernis herum muss der Blinde sich selbst suchen. Langstock und Ultraschallbrille können von sich aus keine Örtlichkeiten erkennen und wiedererkennen. Sie vermitteln dem Blinden lediglich Tast- und Höreindrücke, die ihm nach Auswertung ein Erkennen und Wiedererkennen einer örtlichen Gegebenheit ermöglichen. Wegen seines Sehvermögens nimmt der Hund Hindernisse schon in einer Entfernung wahr, wo der Blinde sie noch gar nicht berührt hat. Noch bevor wir an einen Gegenstand anstoßen oder über eine Stufe stolpern können, kann der Hund uns an dem Gegenstand vorbeiführen oder uns die Stufe durch Stehenbleiben anzeigen.

Vor dem Treppenabsatz bleibt der Hund stehen, bis Frauchen das Kommando zum Weitergehen gibt. Was das Erkennen und Wiedererkennen bestimmter örtlicher Gegebenheiten durch den Hund bedeutet, soll an einem einfachen Beispiel erläutert werden: Für den Benutzer von Langstock und Ultraschallbrille ist die Tür seines täglichen Einkaufsladens eine jeweils ganz andere Tür, je nachdem, ob der Eingang völlig frei ist, ob Gegenstände davor aufgebaut sind, ob Menschen davorstehen oder ob Gegenstände und Menschen gleichzeitig den Eingang versperren. In allen vier Fällen hat der Stock- und Brillenbenutzer jeweils andere Tast- und Höreindrücke. Oft wird er durch diese unterschiedlichen Eindrücke mindestens leicht verunsichert sein und sich fragen, ob er sich tatsächlich an der richtigen Tür befindet. Der Führhund hingegen erkennt in allen vier Fällen die Ladentür sofort. Er wird allenfalls einen Augenblick zögern, um sich sozusagen eine "Strategie“ zu überlegen, wie er seinen Halter ohne Anstoßen an Gegenstände und Menschen sicher zur Ladentür führen kann. Sehen und Wiedererkennen sind Eigenschaften, wie der Blinde sie sonst nur bei seinem sehenden Begleiter erlebt. Und noch eines verdient Erwähnung: Das ist der Ortssinn des Führhundes. Hunde merken sich Orte sehr schnell und können sich an sie sowie an den Weg dahin noch nach vielen Jahren erinnern. Diese Ortskenntnis setzt der Hund besonders gern selbstständig ein, wenn er mit den Orten ein angenehmes Erlebnis verknüpft. Demgegenüber scheint die Ortskenntnis des Hundes völlig zu versagen, wenn er mit dem Ort eine unangenehme Erinnerung verknüpft. So zeigen Führhunde oft nur sehr widerwillig den Eingang zur Tierarztpraxis an oder versuchen gar, den Halter bewusst daran vorbeizuführen. Dieses selbstständige Auffinden bestimmter Orte macht sich die Führhundausbildung ebenfalls zunutze, indem sie dem Blinden Möglichkeiten an die Hand gibt, dem Hund bestimmte Ziele beizubringen, die er dann auf ein bestimmtes Hörzeichen selbstständig aufsucht.

Alle diese Möglichkeiten machen den Führhund zu einer ganz einzigartigen Mobilitätshilfe. Schon jetzt dürfte dem bewussten Leser klar sein, welche Entlastung von Konzentration und Nervenkraft der Führhund für den Blinden bedeuten kann. Deshalb muss jeder blinde Mensch den Rechtsanspruch haben und auch weiterhin behalten, sich einen gut ausgebildeten Führhund zu nehmen, wenn er die Möglichkeiten dieser Mobilitätshilfe nutzen möchte und bereit und in der Lage ist, die Verantwortung für ein Tier zu übernehmen! Man muss auch endlich aufhören, die einzelnen Mobilitätshilfen gegeneinander auszuspielen. Sie haben alle die gleiche Berechtigung, tragen sie doch - jede auf ihre Weise - den unterschiedlichen Interessen und Lebenslagen Rechnung. Der Langstockgeher kann im Laufe der Jahre die Erfahrung machen, dass ihm das Gehen mit dieser Mobilitätshilfe auf die Dauer zu mühsam ist, weil sie ihm zu viel Konzentration und Nervenkraft abverlangt. Der Führhund kann durch Krankheit längere Zeit ausfallen, oder der Halter muss auf die Versorgung mit einem neuen Hund mehrere Monate warten. Auch in diesem Fall muss er in der Lage bleiben, sich weiterhin selbstständig im Straßenverkehr bewegen zu können, ohne auf eine sehende Begleitung angewiesen zu sein.

Das Führgeschirr

Bevor der Hund seinen Halter überhaupt führen kann, muss er ihm das Führgeschirr umlegen. Dabei handelt es sich um eine Lederkonstruktion, die dem Hund über den Kopf gestreift, um die Brust gelegt und mit einem unter dem Bauch durchgezogenen Riemen geschlossen wird. So ist das Geschirr am Hund befestigt; es kann nicht herabfallen, und der Hund kann nicht hinausschlüpfen. Dieses "Ledergestell“ endet in einem hufeisenförmigen oder rechteckigen Führbügel, der dem Hund beim freien Tragen des Geschirrs auf dem Rücken liegt. Während des Führens hält ihn der Halter in der linken Hand, wobei der Arm leicht, locker und unverkrampft herunterhängt. Der Halter geht also rechts neben seinem Führhund.

Es gibt bei den Führgeschirren eine Vielzahl von Modellen, und nicht immer legen die Konstrukteure Wert auf Ergonomie. Selbst in Deutschland begegnet man den unterschiedlichsten Konstruktionen bei Brustteil und Führbügel. Besonders gut bewährt hat sich ein nicht zu kurzer, aber auch nicht überlanger Führbügel aus Rohr oder Leichtmetall. Diese mit Leder überzogenen starren, aber federnden Bügel leiten jede auch noch so geringe Bewegung des Hundes an die Hand des Halters weiter, so dass er ihm auch bei schnell wechselnden Ausweichbewegungen vor Hindernissen und Passanten gut zu folgen vermag. Erfahrene Führhundhalter erkennen an der Bügelbewegung sogar, ob der Hund sich durch irgend etwas ablenken lässt, ob er z. B. auf der Erde schnüffelt oder sich nach einem anderen Hund umschaut. Zu nachgiebige Führbügel, die eher einer ledernen Hundeleine gleichen, leisten dies alles nicht oder nur höchst unzureichend.

Das geradlinige Gehen

Benutzen Führhund und -halter einen Bürgersteig, so halten sie beim Gehen weitgehend die gerade Richtung ein. Von ihr weichen sie nur ab, wenn ein Hindernis sie dazu zwingt. Nach Umgehen des Hindernisses kehren sie wieder in die Gerade zurück. Eine alte Ausbildungsmethode verlangte strikte Einhaltung der Bürgersteigmitte, und dies auch dann, wenn sich dort über eine längere Strecke in kurzen Abständen Hindernisse befanden, die zum Ausweichen zwangen. Der Hund musste immer wieder in die Mitte zurück, auch wenn er rechts oder links von der Mitte ungehindert hätte gehen können. Die moderne Führhundausbildung erlaubt es dem Hund, unter möglichst genauer Einhaltung der geraden Richtung dort zu gehen, wo es für ihn und seinen Halter am bequemsten ist und er sich die Hindernisarbeit erleichtern kann. Dabei gibt es zwei Begrenzungen: Der Hund darf einerseits mit seinem Halter nicht so nahe an der Fahrbahnkante entlanggehen, dass dieser hinunterzutreten droht oder von einem Auto gefährdet wird. Andererseits darf er den Halter auch nicht so nahe an die Häuser drängen, dass er über vorstehende Treppenstufen stolpert oder ihn Zweige streifen, die aus einem Vorgarten herabhängen. Gute Führhundschulen geben hier dem Halter bei Führfehlern Korrekturmöglichkeiten an die Hand.

Erhöhte Bedeutung gewinnt das geradlinige Gehen bei Bürgersteigen, die sich zu Plätzen ausbuchten und für große Gebäudehallen. Würde der Hund hier willkürlich von der Geraden abweichen, so könnte der Halter hier nur zu leicht die Orientierung verlieren. Sehende Beobachter, die verschiedene blinde Personen und unterschiedliche Mobilitätshilfen kennen, betonen immer wieder, dass der Blinde nur mit dem Führhund wirklich genau die gerade Richtung einhalten kann; andere Mobilitätshilfen gestatten dem Blinden zwar ein durchaus sicheres Gehen, aber es ist wegen der dauernden Abweichungen von der Geraden nicht so elegant wie das Gehen mit dem Führhund. Mit dem Hund bewegt sich der Blinde ähnlich wie ein sehender Fußgänger. Aber ist es nicht eine Selbstverständlichkeit, dass der Hund in dieser Beziehung wie ein sehender Mensch führt? Wer frei laufende Hunde beobachtet, wird feststellen, dass sie - die Nase dicht über dem Erdboden - bald nach rechts, bald nach links hinüberwechseln, je nachdem, wo ihnen ein interessanter Duft in die Nase kommt. Die Erziehung des Hundes zum geradlinigen Gehen, wobei der Kopf erhoben ist und die Augen wachsam die Umgebung beobachten, ist eine ganz große Leistung.

Die Arbeit am Bordstein

Wenn das Team den Bürgersteig entlanggeht und der Hund während des Gehens kein Kommando zum Anhalten bekommt oder eine totale Absperrung den Bürgersteig blockiert, dann muss der Hund seinen Halter bis zum Bürgersteigende, bis hin zur Bordsteinkante führen. Dies gilt auch dann, wenn das Bürgersteigende zugeparkt oder mit anderen Hindernissen verstellt ist.

Aber nicht jedes Mal, wenn der Blinde das Bürgersteigende erreicht hat und die Bordsteinkante fühlt, will er die Straße auch überqueren. Oft nimmt er die kommende Nebenstraße schon vorher mit seinem Gehör wahr und könnte schon jetzt das Kommando zum Einbiegen geben, wenn er ohnehin in die Nebenstraße will. Trotzdem muss der Hund in jedem Fall bis zum Bürgersteigende auslaufen und die Bordsteinkante anzeigen. Dies hat seinen guten Grund: Die Führhundausbildung ist eine Art "Programmierung“, die dem Hund für bestimmte Situationen auch ganz bestimmte Verhaltensweisen anerzieht. Würde er einmal vor Erreichen des Bürgersteigendes in die Seitenstraße einbiegen dürfen, das andere Mal aber bis zum Ende durchlaufen müssen, so hätte der Hund beim Anblick des Bürgersteigendes zwei sich völlig widersprechende Verhaltensrichtlinien, und er würde vermutlich das Verhalten wählen, das ihm am angenehmsten ist.

Wenn sich in der Nebenstraße ein Ziel befindet, das ihm besonders verlockend erscheint (Metzgerei, Auslaufplatz), so wird sich der Hund unweigerlich um die Ecke mogeln wollen, selbst wenn der Halter in der geraden Richtung weitergehen möchte, um die Straße diesmal zu überqueren. Das konsequente Auslaufen der Bordsteinkante verstärkt also das geradlinige Gehen des Hundes. Erst die strenge Befolgung dieses Grundsatzes sichert dem Blinden auch in fremder Umgebung eine zuverlässige Orientierung. So sehr dem Sehenden das geradlinige Gehen des Teams auf dem Bürgersteig entspricht, so sehr widerstrebt ihm auf der anderen Seite das konsequente Auslaufen des Bordsteines, zumal wenn er dann noch erlebt, dass der Halter trotzdem um die Ecke biegt, was er schon früher hätte tun können. Trotzdem darf sich der Halter hier in seiner Konsequenz nicht beirren lassen.

Hindernisse

Unter diesen Begriff fasst man alles, worüber der Blinde stolpern oder woran er sich stoßen könnte, zusammen. Vor Stufen aller Art bleibt der Hund stehen; das gilt für auf- und abwärtsführende Stufen gleichermaßen. Erst wenn der Halter das Kommando zum Weitergehen gibt, darf der Hund die Stufe überschreiten. Ein Sonderfall der Stufe ist die Bordsteinkante, aber auch Schläuche und im Weg liegende höhere Bretter zählen hierzu. Das Überlaufen von Stufen muss durch Wiederholen konsequent und nachdrücklich korrigiert werden. Denn das Stolpern über eine Stufe, die den Beginn einer abwärtsführenden Treppe bildet, kann zu einem schweren Unfall führen.

Hindernisse, an denen der Blinde sich stoßen könnte, gibt es überall. Dazu zählen abgestellte Fahrräder, Kinderwagen, parkende Autos, im Weg stehende Müllkübel, Laternenpfähle, herabhängende Briefkästen und vieles andere. Der gut ausgebildete Führhund umgeht alle diese Hindernisse, ohne erst vor ihnen stehen zu bleiben. Oft merkt der Blinde ihr Vorhandensein gar nicht einmal, so sicher führt ihn sein Hund. Gerade bei der Hindernisarbeit macht der gut ausgebildete Führhund sehr selten Fehler. Es gibt Hunde, die auch dann noch sauber führen, wenn sich - etwas zurückhängend - am Arm des Blinden eine zweite blinde Person befindet.

Drei Arten von Hindernissen verdienen unsere besondere Beachtung: Das sind zum einen die Höhenhindernisse in Kopfhöhe des Halters (vorstehende Briefkästen, aufgespannte Wäscheleinen, schwebende Bauteile). Der gut ausgebildete Führhund beachtet auch diese Gefahrenquellen und umgeht sie weiträumig. Allerdings sind diese Hindernisse nicht allzu häufig, so dass der Hund ihr Vorhandensein leicht vergisst, wenn sie ihm über Wochen oder gar Monate nicht begegnet sind. Diese Hindernisse liegen so ganz außerhalb des Körperraumes des Hundes. Er befindet sich vor ihnen in der gleichen Lage wie ein sehender Mensch von 1,65 m, der plötzlich einen blinden Riesen von 2,50 m führen soll. Auch der Sehende würde in diesem Fall seinen "Schützling“ nur allzu leicht an eine herabhängende Lampe anstoßen lassen. Bei der zweiten Gruppe von Hindernissen handelt es sich um solche, die sich in Brust- oder Bauchhöhe des Halters befinden, aber nicht bis zum Erdboden reichen (Absperrketten und -geländer, versetzte Schranken, die Autos den Weg versperren). Diese Hindernisse überläuft der Hund häufig, weil auch sie nicht allzu oft auftreten. Nun kann es geschehen, dass der Hund an einer bestimmten Stelle ein solches Hindernis stets genau beachtet und sorgfältig umgeht, an einer anderen Stelle aber den Halter voll auflaufen lässt. Der Hund hat in dem einen Fall das Hindernis mit dem bestimmten Ort verknüpft, während ihm die allgemeine Bedeutung dieser Barriere entfallen ist. Auch hier muss man wie beim Höhenhindernis ständig an verschiedenen Orten solche Schranken aufbauen und immer wieder üben. Bei der dritten Art von Hindernissen handelt es sich schließlich um totale Absperrungen des Bürgersteiges, die Hund und Halter nicht mehr auf dem Bürgersteig umgehen können. Der gut ausgebildete Führhund dreht sich hier automatisch zur Fahrbahn und läuft die Bordsteinkante an, wo er stehen bleibt. Nach einem Kommando verlassen Hund und Halter den Bürgersteig, umgehen die Absperrung auf der Fahrbahn in möglichst engem Bogen und halten nach Passieren des Hindernisses an der aufwärtsführenden Bordsteinkante desselben Bürgersteiges an. Auf ein Kommando betreten Hund und Halter wieder den Bürgersteig und setzen dort ihren Weg fort.

Auch diese Führleistung hört sich so einfach an, weil sie ja ganz selbstverständlich scheint; ein sehender Fußgänger macht es ja auch nicht anders. In Wahrheit gehört sie zu den schwierigsten Disziplinen, die der Ausbilder dem Hund vermitteln muss. Das Tier befindet sich hier in einem Konflikt: Bei der Straßenüberquerung lernt es, dass auf der Fahrbahn Gefahren lauern und sie deshalb möglichst schnell zu verlassen und der gegenüberliegende Bürgersteig aufzusuchen ist. Bei der totalen Absperrung soll der Hund aber auf der Fahrbahn führen, obwohl der gegenüberliegende Bürgersteig vielleicht völlig frei von Hindernissen ist. Mit einem gut ausgebildeten Führhund ist eine völlige Bürgersteigabsperrung auf der Fahrbahn ohne größeres Unfallrisiko für Hund und Halter zu umgehen; denn auch die Autofahrer sehen die Absperrung und rechnen damit, dass an dieser Stelle Fußgänger die Fahrbahn betreten müssen. Gefährlich wird es nur, wenn Hund und Halter zu weit in die Mitte der Fahrbahn abdriften, was einem sehenden Fußgänger nicht passiert. Um so größere Achtung müssen wir deshalb gerade für diese Führleistung unseren Führhundtrainern zollen, denn sie zeugt nicht nur von ihrem großen fachlichen Können, sondern sie zeigt auch, wie gut sich diese Ausbilder in die Lage eines blinden Menschen hineinversetzen können.

Die bürgersteiglose Straße

Zu den gefährlichsten Straßen dieser Art gehören befahrene Landstraßen, die womöglich noch von anderen Landstraßen gekreuzt werden. Der Blinde kann ihren Beginn und ihr Ende nicht erkennen, weil es keine Stufen gibt. Der gut ausgebildete Führhund hat gelernt - und im Lehrgang wird dies dem Halter auch vorgeführt - sich auf ein ständig wiederholtes Kommando haarscharf am linken oder rechten Straßenrand zu halten. Dies ist für den Hund um so leichter, wenn tatsächlich ständig Fahrzeuge an dem Gespann vorbeirollen, die das Tier auf eine Gefahrensituation aufmerksam machen.

Gefährlich wird es aber, wenn der Verkehr einmal für längere Zeit unterbrochen ist und dann plötzlich ein Fahrzeug auftaucht. Auch hier befindet sich der Hund in einem Konflikt: Zum einen gleicht die Landstraße mit ihrer Asphaltdecke und ihrer seitlichen Begrenzung dem Bürgersteig, wo der Halter sicher gehen kann und dessen Mitte der Hund möglichst benutzen soll. Andererseits droht dem Menschen auf der Straßenmitte eine größere Gefahr, weil die Autos hier schneller fahren als in geschlossenen Ortschaften. Auch hier gelingt es guten Ausbildern, den Hund zum richtigen Verhalten zu trainieren. Beim Gehen auf der Landstraße muss der Halter ständig kontrollieren, ob er sich wirklich haarscharf am Straßenrand befindet. Wer solche Straßen nur gelegentlich benutzt, muss damit rechnen, dass der Hund diese Führleistung vergessen hat. Zu ihrer Aufrechterhaltung hilft auch hier nur ständiges Üben.

Die Überquerung der Fahrbahn

Schon der Bürgersteig mit seinen unterschiedlichsten Hindernissen wartet für den allein gehenden blinden Fußgänger mit den verschiedensten Schwierigkeiten auf. Aber mit modernen Mobilitätshilfen, und hier besonders mit dem gut ausgebildeten Führhund, kann er sie hervorragend meistern. Wirkliche Gefahren drohen ihm jedoch bei der Überquerung der Fahrbahn, wenn er sich in dieser Situation nicht richtig verhält. In geschlossenen Ortschaften dürfen Autos in der Regel im 50-km/h-Tempo fahren, das ist die zehnfache Geschwindigkeit eines durchschnittlichen Fußgängers. Der Bremsweg des Autos ist entsprechend lang. Überquert der blinde Fußgänger im unerlaubten Augenblick die Fahrbahn, dann gefährdet er nicht nur sich selbst, sondern auch den Autofahrer, der mit einem falschen Verhalten des Fußgängers nicht rechnet und plötzlich bremsen muss. Durch dieses unerwartete Bremsen kann es darüber hinaus zu einem Auffahrunfall mehrerer Fahrzeuge kommen. Die weitaus überwiegende Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer kann sehen, und deshalb ist der moderne Straßenverkehr auch auf diese Personengruppe eingestellt und nicht auf Menschen mit schwersten Behinderungen. Will ein so benachteiligter Bürger dennoch am Straßenverkehr als gleichberechtigter Fußgänger teilnehmen, so muss er in erster Linie selbst Mittel und Wege finden, wie er dies trotz seiner Behinderung tun kann.

Dennoch muss man dankend anerkennen, dass die sehenden Mitmenschen hier den Behinderten nicht allein lassen. Gerade für uns Blinde gibt es Hilfen in zweifacher Hinsicht:

  1. In vielen Städten sind bei Überwegen, die häufig von blinden Fußgängern benutzt werden, Ampeln mit zusätzlichem Akustiksignal ausgerüstet. Diese passen sich der Lautstärke des Straßenverkehrs an. Wo es diese Ampeln gibt und wo der blinde Fußgänger von ihrem Vorhandensein weiß, bedeuten sie ihm dennoch eine große Hilfe.
  2. Eine weit größere Hilfe als die vereinzelten Ampeln bietet uns das moderne Mobilitätstraining. Die landläufige Meinung sagt, dass der Blinde gleichsam als Ersatz für sein fehlendes Sehvermögen ein um so besseres Gehör - besitzt. Dies ist sicher so nicht richtig. Dennoch enthält diese Meinung ein Körnchen Wahrheit: Das Gehör des Blinden ist besser geschult als das des Sehenden. Ein Blinder kann mit seinem Gehör einen Gegenstand ziemlich genau orten, wenn er einen Schall aussendet oder reflektiert. So können wir erkennen, ob sich ein Auto von links nach rechts, von rechts nach links oder in gleicher Richtung bewegt, in der wir die Fahrbahn überqueren wollen. Auf diese Gegebenheiten macht uns das Mobilitätstraining aufmerksam, es erzieht uns zum bewussten Hören. So versetzt es den blinden Fußgänger durchaus in die Lage, die Fahrbahn auch an schwierigen Ampelkreuzungen zu überqueren. Der Führhund kann sehen. Deshalb ist von Blinden an die Führhundschulen immer wieder der Wunsch herangetragen worden, das Tier so auszubilden, dass ihm die alleinige Entscheidung über Beginn und Verlauf der Fahrbahnüberquerung überlassen wird. Einige Führhundschulen versuchen dies und vermitteln in ihren Lehrgängen dem Blinden den Eindruck, dieses Ziel auch erreicht zu haben. Hierbei erliegen sie einer gefährlichen Illusion, denn der Führhund bleibt ein Tier, das in seiner Intelligenz dem Menschen weit unterlegen ist. Ihm die ausschließliche Entscheidung über die Überquerung und damit das Leben eines blinden Menschen und anderer Verkehrsteilnehmer anvertrauen zu wollen, hieße, das Tier zu überfordern. Wie bei der Benutzung der anderen Mobilitätshilfen muss auch beim Gehen mit dem Führhund dem Blinden die Entscheidung über den Beginn der Überquerung vorbehalten bleiben. Er allein ist in der Lage, Ampelkreuzungen akustisch zu deuten. Der Hund kann die Lichtsignale der Ampel nicht unterscheiden. Dennoch kann die moderne Führhundausbildung vieles bewirken, um den Führhund auch bei der Überquerung der Fahrbahn zu einer überlegenen Mobilitätshilfe zu machen. Im Laufe seiner Ausbildung lernt dieser nämlich, dass das fahrende Auto oder Fahrrad für ihn selbst eine Gefahr bedeutet, wenn er ihm zu nahe kommt oder es zu nahe kommen lässt. Dies hat unmittelbare Auswirkungen für den Führhundhalter. Überhört der Blinde ein herankommendes Fahrzeug und gibt so im falschen Augenblick das Kommando zur Überquerung, so wird der Hund auf der Fahrbahn stehen bleiben oder seinen Halter gar zurückdrängen, um das Fahrzeug vorbeizulassen. In einem guten Lehrgang werden solche Situationen bewusst herbeigeführt. Das hat einen doppelten Zweck: Der Blinde soll sich von der sicheren Führarbeit seines Hundes in einer wirklichen Gefahrensituation überzeugen können; darüber hinaus soll er aber auch lernen, ebenso wie sein Hund, richtig zu reagieren. Ein praktisches Durchspielen einer Gefahrenlage ist allemal besser als noch so viele gut gemeinte theoretische Erklärungen. Wie sieht nun die Überquerung in der Praxis für den Führhundhalter aus? Ist er am Bürgersteigende oder an der Stelle - viele Ampeln und Zebrastreifen sind in Deutschland versetzt - angekommen, von wo aus die Überquerung der Fahrbahn beginnt, so verfolgt er mit seinem Gehör genau den Verkehr. Wenn er das Überqueren für erlaubt hält, gibt er dem Hund das entsprechende Kommando. Der Hund macht den ersten Schritt auf die Fahrbahn. Nun muss sich der blinde Halter völlig der Führung seines Hundes anvertrauen und bereit sein, schnell zu reagieren, wenn der Hund etwa stehen bleibt oder ihn gar zurückdrängt. Am gegenüberliegenden Bordstein muss man den Bürgersteig möglichst schnell betreten, um nicht länger als unbedingt nötig auf der Fahrbahn zu gehen. Deshalb haben moderne Führhundschulen hier Verhaltensweisen entwickelt, die sie den Blinden lehren, weil sie allein seiner Sicherheit dienen.

Das Aufsuchen von Zielen

Das Aufsuchen bestimmter Ziele auf ein entsprechendes Kommando hin macht den Führhund zu einer aktiven Mobilitätshilfe, wie es sonst nur der sehende Begleiter ist. Zum Standardprogramm einer guten Führhundausbildung gehört das Aufsuchen von freien Sitzgelegenheiten, von Ein- und Ausgängen sowie von Treppen. Gerade die Treppe ist in Deutschland von besonderer Bedeutung. Es gibt Treppen, die einem Eingang vorgelagert sind oder auf die man automatisch stößt, wenn man einfach in der geraden Richtung weitergeht. Sie bilden kein Sonderziel, weil der Hund auf sie automatisch zuläuft und sie als Stufe anzeigt. Nach dem Stehenbleiben kann sich der Führhundhalter über die Situation orientieren. Diese "einfachen“ Ziele kann der Halter bewusst vermehren, indem er dem Hund beibringt, eine bestimmte Bushaltestelle, einen Aufzug oder einen Briefkasten aufzusuchen und durch Stehenbleiben anzuzeigen. Einige Führhundschulen möchten dem Blinden dadurch das Leben erleichtern, dass sie das Ziel erheblich ausweiten. Wie bereits ausgeführt, hat der Hund ein hervorragendes Ortsgedächtnis. Wenn man dieses bewusst einsetzt, kann man ihm schon an der Haustür sagen, dass er etwa das Ziel "Metzger“, "Bäcker“ oder "Bahnhof“ anlaufen soll. Hunde sind in der Lage, sich eine Vielzahl solcher Ziele einzuprägen. Diese Ziele können dem Hund natürlich nicht in der Führhundschule beigebracht werden; denn sie hängen von den Gegebenheiten am Wohnort des Halters ab. Die Führhundschule kann ihm aber Hinweise geben, wie er dem Hund die neuen Ziele vermitteln muss.

Viele Führhundschulen bieten eine Schulung am Wohnort an. Diese weitere Art von Zielgehen war ursprünglich das Bestreben aller Führhundschulen, da man sich den mobilen, selbstständigen und seiner Umgebung bewussten Blinden kaum vorstellen konnte.

Gehorsamsübungen

Der Hund ist es, der den Halter führt, und es wäre in den meisten Fällen fehlerhaft, wenn der Halter in die Führung eingreifen würde. Dabei leistet der Hund oft eine Arbeit, die der Umsicht eines sehenden Begleiters gleichkommt. Spätestens aus den Ergebnissen der modernen Verhaltensforschung wissen wir, dass der Hund ein Meutetier ist, das entweder selbst Leittier sein oder sich einem solchen unterordnen möchte. Wer ist nun in dem Gespann Mensch und Führhund der Meuteführer? Selbst in Führhundschulen wird die Ansicht vertreten, dass der Hund zumindest beim Führen das "Leittier“ sei, weil er hier ja selbstständige Entscheidungen treffen müsse, denen der blinde Mensch vertrauensvoll zu folgen habe. Außerhalb des Führens muss der Hund sich aber seinem Halter unterordnen wie jeder andere Hund auch. Eine Meuteführerschaft im doppelten Sinne, dass beim Führen der Hund, sonst aber der Mensch das "Leittier“ ist, kann es nicht geben. Der Hund ordnet sich entweder dem Meutepartner unter, oder er ordnet sich dem Hund unter. Wenn der Mensch die Autorität über den Hund nicht ausüben will oder kann, dann wird dieser unser Führer, der uns auf der Nase herumtanzt.

Wie löst sich nun der Widerspruch im Falle des Führhundes und seines Halters auf? Es ist nur ein scheinbarer Widerspruch. Beim Führen nämlich folgt der Führhund. Es ist ein Genuss, einem "Programm“ zuzusehen, das ihm die Führhundschule während der Ausbildung vermittelt hat. Das selbstständige Führen ist Bestandteil dieses "Programms", während der Beginn des Programmablaufs, also des Führens, durch den blinden Halter ausgelöst wird. Er ist also der Hundeführer, wie es in der Diensthundesprache heißt. Darin unterscheidet sich der Führhundhalter in nichts vom Polizisten, der mit seinem Hund einen Dieb verfolgt, oder vom Wächter, der mit seinem Tier eine Werksanlage schützt.

Durch sein Sehvermögen ist der Hund dem blinden Menschen in einem entscheidenden Punkt überlegen, und er wird diese Überlegenheit ausnutzen, wenn es dem Blinden nicht gelingt, trotz seiner Blindheit den Gehorsam des Hundes aufrecht zu erhalten. Aus diesen Gründen versetzen gute Führhundschulen ihre Halter auch in die Lage, mit dem Hund Gehorsamsübungen durchzuführen. Diese Übungen sind so gehalten, dass der Blinde sie ohne Schwierigkeiten durchführen kann. Hier beherrscht er den Hund völlig und kann bei Fehlern auf ihn korrigierend einwirken. Diese Gehorsamsübungen haben überhaupt nichts mit Quälerei zu tun. Es ist ein Genuss, einem Halter und seinem Hund bei diesen Übungen zuzusehen. Denn gerade hier zeigt sich die Arbeitsfreude des guten Diensthundes.

Was sollte der Hund lernen und der Blinde durchsetzen können? Auf Kommando muss er sich hinlegen und aufstehen oder sich hinsetzen, wenn der Halter dies wünscht. Auf Zuruf muss er sofort herankommen und auch liegen bleiben können, wenn sich der Halter für längere Zeit von ihm entfernt. Alles das braucht der Halter für den Umgang mit seinem Hund im täglichen Leben. Genauso wichtig wie das gute Führen des Hundes ist die Kontrolle des Blinden über ihn, denn der Hund soll ja in seiner Hand kein Störfaktor im Zusammenleben mit anderen Menschen werden. Sich dem Hund bei der Führung voll anzuvertrauen, sein Verhalten richtig zu deuten, ihn zu füttern und zu pflegen, sein Vertrauen zu gewinnen und ihm sich schließlich unterzuordnen, alles das kann der blinde Mensch nur in einem umfassenden Lehrgang lernen. Daneben gilt es oft noch, Unzulänglichkeiten in der Mobilität des Blinden aufzuarbeiten.

Die Ausbildung des Führhundes

Als Führhundhalter bin ich kein Fachmann und kann deshalb auch keine Anleitung geben, wie man einen Hund zu einer bestimmten Führleistung bringt. Mögen sich die Ausbildungsmethoden in den verschiedenen Führhundschulen auch in einzelnen Punkten unterscheiden, Grundlage bleibt immer die klassische Konditionierung: Erwünschtes Verhalten wird verstärkt (Lob), unerwünschtes unterdrückt (Tadel).

Ein Führhund muss ein durch und durch menschenfreundlicher, nicht verängstigter, neugieriger Hund sein, der mit seinem Halter durch dick und dünn geht. Die Ausbildung darf also nichts tun, was den Hund ängstlich oder aggressiv macht. Deshalb ist übermäßiger Zwang absolut ausgeschlossen.

Bringt man dem Hund z.B. das Stehenbleiben vor einer Stufe bei, so hat man erst den Anfang gemacht; denn zunächst wird er nur vor der Stufe anhalten, an der man es ihm beigebracht hat; denn er verknüpft das Anhalten zunächst mit diesem bestimmten Ort. Man muss das Stehenbleiben an allen möglichen Stufen wiederholen, bis der Hund sozusagen den Begriff "Stufe“ als Führleistung verallgemeinert. Das Gleiche gilt natürlich auch für alle anderen Führleistungen, die hier besprochen worden sind. Die Ausbildung erfordert viel Zeit und große Geduld. Gute Führhundschulen gehen von einer sechsmonatigen Ausbildungsdauer aus. Nach Auskünften der Stiftung Schweizerische Schule für Blindenführhunde legt sie die sechsmonatige Ausbildung auf 300 Ausbildungsstunden um. Auch aus diesem Ausbildungsaufwand ergibt sich der hohe Preis eines guten Führhundes.

Warum ich auf den Hund gekommen bin ...

Würde man bei einer Straßenumfrage Passanten fragen, was ein Blindenführhund ist, so würden wohl die meisten sagen: "Ein Blindenführhund ist ein Hund, der blinde Menschen führt.“ Vielleicht würde auch der eine oder andere noch "ein Schäferhund“ hinzufügen. Damit ist das Wissen dann erschöpft. Doch ein Blindenführhund ist mehr. Der Schäferhund ist längst nicht mehr die einzige Führhunderasse. Seit einigen Jahren werden auch in Deutschland Labrador Retriever und Golden Retriever ausgebildet; gelegentlich finden sich auch Hunde anderer Rassen, die sich als Blindenführhunde eignen.

Für diese Ausbildung soll der Hund eine bestimmte Größe (min. 50 cm Schulterhöhe) haben und ein ruhiges, ausgeglichenes Tier sein. Es können also auch Riesenschnauzer, Königspudel, Retriever oder Mischlinge in die engere Wahl kommen. Für den Blinden ist der Hund noch sehr viel mehr als nur ein "Hilfsmittel“ für die Mobilität. Jeder Blinde, der einen Führhund eine Weile hat, wird feststellen, dass er häufig von Passanten auf nette Weise auf seinen Hund angesprochen wird. Man fragt beispielsweise nach dem Alter oder der Rasse des Hundes. Viele Menschen, die selbst einen Hund haben, tauschen sich dann auch über Futter und Pflege aus. Und schon ist man mitten im Gespräch. Die Blindheit kommt gelegentlich auch mal zur Sprache, ist aber nicht mehr der Mittelpunkt, denn den bildet der Hund. Für die blinde Person ist es sehr angenehm, wenn nicht immer nur die Behinderung das Gesprächsthema bestimmt. Für Nichtbehinderte bietet der Blindenführhund eine gute Möglichkeit, eine blinde Person anzusprechen. Damit wird der Umgang erleichtert. Auch der Blinde wird durch seinen Hund sicherer und dadurch selbstbewusster. Auch ein Blindenführhund darf auf der Wiese oder im Feld frei springen und laufen. Dabei trifft man häufig andere Hundebesitzer, die mit ihren Vierbeinern einen Spaziergang machen. Die Hunde können dann zusammen spielen, was ganz besonders für den Blindenführhund wichtig ist, weil er "im Dienst“ aufmerksam zu sein hat und mit dem Spielen bis zur "Freizeit’ warten soll. Während die Hunde tollen, können sich ihre Besitzer unterhalten. Viele Hundebesitzer treffen sich immer wieder, weil sie einen festen Rhythmus im Tagesablauf haben, und dann kennen sich Hunde und Halter bald näher. So wird der Blindenführhund zur "Integrationshilfe“.

Das alles weiß der Hund natürlich nicht, aber er spürt die enge Beziehung zwischen "seinem Menschen“ und sich. Das ist etwas, wovon der Hund profitiert. Der Blindenhund darf den ganzen Tag sein Herrchen bzw. Frauchen begleiten und auch bei der Arbeit oder dem Einkauf dabei sein. Das hat er fast allen anderen Hunden voraus. Die Führaufgabe macht dem Blindenführhund Spaß, weil er für alles, was er gut macht, gelobt wird und dabei von vielen Menschen bewundert wird. Warum haben dann nicht alle Blinden einen Führhund, wenn es doch so schön ist? Wie sehende Menschen mögen auch nicht alle Blinden Hunde, und das ist die wichtigste Voraussetzung für die Nutzung eines Blindenführhundes. Der Blinde ist ganz für seinen Hund verantwortlich. Er muss den Hund regelmäßig pflegen, füttern und mit ihm die schon erwähnten Spaziergänge machen. Nur dann werden Hund und Halter ein echtes Gespann.

Bekanntmachung der Spitzenverbände der Krankenkassen - Hilfsmittelverzeichnis - (Qualitätskriterien für Blindenführhunde: Qualitätsstandards der Produktgruppe "Einlagen“) Vom 19. Mai 1993

Die Spitzenverbände der Krankenkassen gemeinsam erstellen ein Hilfsmittelverzeichnis, in dem die von der Leistungspflicht umfassten Hilfsmittel aufzuführen und die dafür vorgesehenen Festbeträge oder vereinbarten Preise anzugeben sind. Das Verzeichnis ist regelmäßig fortzuschreiben. Die Spitzenorganisationen der betroffenen Leistungserbringer sind vor Erstellung und Fortschreibung des Verzeichnisses anzuhören. Das Hilfsmittelverzeichnis ist im Bundesanzeiger bekannt zu machen (§ 128 SGB V).

Zu diesem Zweck wurden 34 Produktgruppen gebildet, denen die einzelnen Hilfsmittel zugeordnet werden. In der Produktgruppe "Verschiedenes“ (Produktgruppe 99) werden die Hilfsmittel aufgenommen, bei denen es sich um individuelle Produkte handelt, die sich keiner anderen der übrigen 33 Produktgruppen zuordnen lassen. Die Spitzenverbände der Krankenkassen gemeinsam machen gemäß § 128 SGB V folgenden Teilbereich der Produktgruppe "Verschiedenes“, der neu in das Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen wurde, bekannt:

Qualitätskriterien zur Auswahl, Ausbildung und Kostenübernahme für Blindenführhunde

Blindenführhunde sind ein Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V. Sie sollen einem blinden oder hochgradig sehbehinderten Versicherten eine gefahrlose Orientierung sowohl in vertrauter als auch in fremder Umgebung gewährleisten. Da der Blindenführhund im Gegensatz zu den sonst üblichen Hilfsmitteln ein lebendes Wesen ist, erfordert die Auswahl von Hunden und deren Ausbildung zum ständigen Begleiter des Versicherten einschließlich dessen "Einschulung“ mit dem Blindenführhund ein besonders hohes Maß an individuellem Einfühlungsvermögen und Sachkenntnis in Bezug auf die Kynologie und das Orientierungs- und Mobilitätstraining für Blinde. Vertragspartner der Krankenkassen zur sachgerechten Blindenführhundversorgung der Versicherten können nur Personen oder Blindenführhundschulen werden, die eine den nachfolgenden Kriterien entsprechende Qualifizierung nachweisen oder durch die in der Vergangenheit erbrachte Leistung eine diesen Kriterien entsprechende ausreichende und zweckmäßige Leistungserbringung gewährleisten.

1. Auswahl von Hunden für die Ausbildung zum Blindenführhund

Für die Aufnahme in die eigentliche Blindenführhundausbildung sind grundsätzlich nur Hunde vorzusehen, die mindestens ein Jahr, höchstens zwei Jahre alt sind; die Schulterhöhe soll mindestens 50, maximal 65 cm betragen. Geringfügige Unter- oder Überschreitungen des Höchstalters und der Schulterhöhe sind bei ansonsten geeigneten Hunden zu tolerieren. Es muss sich um friedfertige, intelligente, wesensfeste, nervenstarke, arbeitsbelastbare und gesunde Junghunde handeln, die nicht aus Massenzuchten stammen oder vom gewerblichen Tierhandel oder von Tierheimen erworben wurden. Sie sollen im engen Verbund mit Menschen aufgewachsen und entsprechend sozialisiert sein. Der vom Ausbilder zu liefernde Herkunftsnachweis des Junghundes muss auch eine vor Aufnahme in die Blindenführhundausbildung begonnene Schutzhundausbildung oder -abrichtung zweifelsfrei ausschließen. Für die Ausbildung zum Blindenführhund kommen sowohl Rassehunde als auch Mischlingshunde männlichen und weiblichen Geschlechts in Betracht. Rassetypisch zur Aggressivität neigende Tiere (z. B. Mastino, Dobermann, Rottweiler) sowie aggressive Junghunde anderer Rassen dürfen nicht als Blindenführhunde ausgebildet werden.

Bei Aufnahme in die Blindenführhundausbildung muss durch ein tierärztliches Attest, das nicht älter als drei Monate sein darf, die Gesundheit des Hundes nachgewiesen sein; er muss insbesondere über eine intakte Wirbelsäule und intakte Gelenke verfügen sowie frei von Hüftgelenksdysplasie (HD) und schwerwiegenden Augenerkrankungen (z. B. progressive RetinaAtrophie) sein. Schäferhunde mit dem Befund "HD-Verdacht“ können zugelassen werden, wenn sie unmittelbar vor der Ausbildung von einem Tierarzt im Hinblick auf Gebäude, Bemuskelung und einwandfreien Lauf - erforderlicherweise auch röntgenologisch - untersucht und für unbedenklich erklärt worden sind.

2. Ausbildung zum Blindenführhund

Für die Ausbildung zum Blindenführhund werden verschiedene Methoden des Verhaltenstrainings und der tiergerechten Lernprozesse angewendet (z. B. klassische Konditionierung nach Pawlow, hundgerechte Ausbildungsmethode nach Hantke), die jedoch alle sicherstellen müssen, dass durch sie die natürliche Willensstärke des Hundes nicht gemindert bzw. gebrochen wird oder die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes verletzt werden.

Ziel der Blindenführhundausbildung ist es, den Blindenführhund in die Lage zu versetzen, dem blinden oder hochgradig sehbehinderten Versicherten seine durch die Behinderung eingeschränkte Mobilität und Orientierungsmöglichkeit weitestgehend zurückzugeben. Dies setzt voraus, dass der Führhund nach abgeschlossener Ausbildung - auch selbstständig - in der Lage ist, das "Gespann“ Führhundhalter und Hund ohne Gefährdung für das Gespann oder Dritte sicher durch den Verkehr auch außerhalb des häuslichen Bereichs zu führen. Der Führhund muss auf entsprechende Hörzeichen (verbale Anweisungen) des Führhundhalters selbstständig in einer für diesen und Dritte ungefährlichen Weise Verkehrswege benutzen, Objekte (z. B. Verkehrsmittel, Treppen, Türen. Sitzgelegenheiten) aufsuchen und ihn vor eventuell auftretenden Gefahren warnen (z. B. durch Stehenbleiben) und schützen. Dies kann bedeuten, dass sich der Führhund im Einzelfall den Hörzeichen des Führhundhalters aktiv widersetzen muss. Die Art und Weise der Führhundausbildung muss den Grundsätzen der "Richtlinien für die Auswahl und Ausbildung von Führhunden. Auswahl, Einarbeitung und Nachbetreuung der Führhundhalter“ (insbesondere Abschnitt A II) des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e. V. (DBSV-Richtlinien) vom Dezember 1989 entsprechen.

3. Qualitätssicherung

Die Zulassung als Leistungserbringer nach § 126 Abs. 1 SGB V setzt voraus, dass der Ausbilder/die Blindenführhundschule gegenüber den Spitzenverbänden der Krankenkassen, Geschäftsstelle Hilfsmittel beim IKK-Bundesverband, verbindlich erklären, dass die Ausbildung zum Blindenführhund einschließlich der "Einschulung“ und der Nachbetreuung des künftigen Führhundhalters nach diesen Kriterien durchgeführt wird. Die Erklärung des Leistungserbringers hat seine vertraglich abzusichernde Bereitschaft zur kostenlosen Nachbetreuung/ -schulung für den Fall mangelhafter oder nachlassender Führhundleistungen, deren Ursache in der Auswahl des Hundes und/oder der Führhundausbildung liegt (Gewährleistung) sowie sein Einverständnis für die Dauer der Zulassung zu beinhalten, dass die Spitzenverbände der Krankenkassen oder von ihnen Beauftragte - ggf. im Zusammenwirken mit dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband - ohne vorherige Ankündigung die Ausbildung und Haltung von Blindenführhunden überprüfen können. Die Dauer der Gewährleistung ist vertraglich zu vereinbaren. Meinungsverschiedenheiten über die Ursache mangelhafter oder nachlassender Führhundleistungen sind gütlich unter den Beteiligten (Versicherte, Leistungserbringer (Krankenkasse)) - gegebenenfalls unter Einschaltung eines Sachverständigen - beizulegen.

4. Eignung und Einarbeitungslehrgang des künftigen Führhundhalters, Gespannprüfung

Eine sachgerechte Verwendung des Hilfsmittels Blindenführhund setzt voraus, dass der ausgebildete Blindenführhund zum künftigen Halter passt und dass der Halter bereit und in der Lage ist, den Blindenführhund als zuverlässigen Partner und - im übertragenen Sinne - als Ersatz für das nicht mehr vorhandene Augenlicht zu akzeptieren. Darüber hinaus muss der künftige Führhundhalter die Eignung zum Umgang mit Hunden besitzen und die ihm mit der Übereignung eines Blindenführhundes übertragene Verantwortung anzunehmen bereit und in der Lage sein. Für eine Hundehaltung nicht geeignete Menschen und Versicherte, die nicht in der Lage sind, dem Blindenführhund außerhalb seiner Führdiensttätigkeit den zur artgerechten Lebensführung erforderlichen Freiraum (z. B. Auslauf ohne Führgeschirr und Leine) zu ermöglichen, können nicht mit dem Hilfsmittel Blindenführhund zu Lasten der Krankenkassen versorgt werden.

Blindenführhunde müssen von der Blindenführhundschule im Rahmen eines Einarbeitungslehrganges Hund und künftiger Halter aufeinander eingestimmt werden. Der Versicherte muss im Rahmen eines solchen Lehrganges ein "blindes“, jedoch kritisch verantwortliches Vertrauen zu dem Blindenführhund entwickeln; der Blindenführhund muss den künftigen Halter als Bezugsperson und "Rudelführer“ innerhalb kurzer Zeit akzeptieren. Darüber hinaus muss der künftige Halter die Hörzeichen für den Hund und den Umgang mit ihm nicht nur im allgemeinen Verkehr, sondern auch in seiner Wohnung und in anderen Gebäuden (z. B. Kaufhäuser, öffentliche Institutionen) erlernen. Die notwendige Dauer des Einarbeitungslehrganges hängt nicht zuletzt von der Phase der Eingewöhnung zwischen Hund und Halter und der Auffassungsgabe des künftigen Halters ab; er dauert im Regelfall nicht unter 14 Tage und nicht über 28 Tage. Bestandteil des Einarbeitungslehrganges müssen auch Informationen über die artgerechte Tierhaltung und Ernährung des Blindenführhundes sowie gegebenenfalls eine Einweisung am Wohnort des Versicherten sein.

Den Abschluss des Einarbeitungslehrganges bildet eine Prüfung, die am Sitz des Leistungserbringers, in begründeten Fällen auch ganz oder teilweise im Wohnort des Versicherten, stattfindet. Während der Prüfung müssen folgende Nachweise von Hund und Halter gemeinsam erbracht werden:

Die erfolgreiche Ablegung der Prüfung ist von einer sachverständigen, unabhängigen Prüfkommission zu bescheinigen, die aus folgenden Personen bestehen sollte:

  1. erfahrener Hundetrainer/-ausbilder und/oder Orientierungs- und Mobilitätstrainer,
  2. Vertreter der Blindenselbsthilfeorganisationen auf Bundes- oder Landesebene,
  3. Vertreter der Krankenkassen.
Die Mitglieder der Prüfkommission werden von den Landesverbänden der Krankenkassen einvernehmlich bestimmt. Kommt eine Einigung bei der Besetzung der Mitglieder der Prüfkommission nicht zustande, berufen die Spitzenverbände der Krankenkassen die entsprechenden Mitglieder nach Abstimmung mit dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. Auf Wunsch des Versicherten ist einer von ihm benannten Vertrauensperson ebenso wie dem Ausbilder des Blindenführhundes Gelegenheit zu geben, die Prüfung zu beobachten. Bei der Besetzung der Prüfkommission und der Durchführung der einzelnen Prüfungen ist sicherzustellen, dass weder die beteiligte Ausbildungsstätte noch mit dieser konkurrierende andere Leistungserbringer auf das Prüfungsergebnis Einfluss nehmen können.

Entsprechendes gilt für Blindenselbsthilfeverbände, die gleichzeitig - ganz oder teilweise Träger einer Blindenführhundschule sind.

5. Voraussetzung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse und Übereignung des Blindenführhundes

Erst nach Vorlage einer Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Gespannprüfung übernimmt die Krankenkasse die vom Blindenführhundausbilder bzw. der Blindenführhundschule in Rechnung gestellten Kosten nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen (§ 127 SGB V). Der Blindenführhund ist dem Versicherten von der Ausbildungsstätte in "Führbereitem“ Zustand zu übergeben (incl. Führgeschirr, Halsband und Leine).

Der Blindenführhund wird dem Versicherten von der Krankenkasse mit der Maßgabe übereignet, ihn artgerecht zu behandeln und zu pflegen. Damit ist gleichzeitig eine Übernahme der sich aus der Haltung des Blindenführhundes ergebenden Rechte und Pflichten durch den Versicherten verbunden (z. B. Tierhalterhaftung). Eine zweckentfremdende Verwendung oder nicht artgerechte Haltung des Blindenführhundes durch den Versicherten oder mit seinem Einverständnis schließt für die Zukunft einen Anspruch auf Ersatzbeschaffung zu Lasten der Krankenkassen aus.

6. Nebenkosten der Blindenführhundversorgung

Die Krankenkasse übernimmt im Rahmen des § 33 SGB V die dem Versicherten durch die Haltung des Blindenführhundes entstehenden Kosten. Regelmäßig entstehende Kosten (u. a. Futterkosten, Impfkosten) werden von der Krankenkasse durch Zahlung eines monatlichen Pauschbetrages in Höhe des nach § 14 BVG jeweils gültigen Betrages abgegolten. In unregelmäßigen Abständen entstehende Kosten (u. a. der tierärztlichen, ambulanten oder stationären Behandlung) und die gegebenenfalls notwendige Erneuerung von Führgeschirr, Halsband und Leine übernimmt die Krankenkasse im notwendigen Umfang.

Wann, wie und wo ist der Führhund “Im Recht“?

Die mit dem Blindenführhund zusammenhängenden Rechtsfragen sind sehr vielseitig und oft auch kompliziert. Hinzu kommt, dass sie nicht in einem "Blindenführhundgesetz“ zusammengefasst, sondern an verschiedensten Stellen geregelt sind, und zwar im Bundes-, Landes- und Kommunalrecht mit dem jeweiligen Geltungsbereich. Und dann ist da auch noch die einschlägige Rechtssprechung verschiedenster Gerichte zu beachten. Aus diesem Grund würde eine umfassende Darstellung unter Angabe aller Regelungen den Rahmen dieser Erläuterungen sprengen. Hier soll deshalb nur eine kurze allgemeinverständliche Einführung gegeben werden. Möchten Sie sich aus konkretem Anlass gern näher beraten lassen, so stehen Ihnen sachkundige ehrenamtliche Mitarbeiter der Landes-Blinden- und Sehbehinderten-Organisationen bzw. die Mitglieder des Arbeitskreises der Blindenführhundhalter im DBSV gern zur Verfügung. (siehe Anschriftenverzeichnis)

1. Zur Führhundversorgung

Der Blindenführhund ist ein allgemein anerkanntes Hilfsmittel für Blinde und hochgradig Sehbehinderte. Deshalb übernehmen die für die Ausstattung mit Hilfsmitteln zuständigen Leistungs- bzw. Kostenträger die Kosten der Führhundversorgung. Dies sind im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung die Krankenkassen. Grundlage ist hier das Sozialgesetzbuch, (SGB V). Der DBSV setzt sich aktiv dafür ein, dass nur gesunde, wesensfeste und gut ausgebildete Hunde geliefert werden und auch die Blinden und Sehbehinderten eine sorgfältige Einweisung in den Gebrauch des Führhundes erhalten. Er hat hierfür umfangreiche Richtlinien erarbeitet, die zur Grundlage der von den Spitzenverbänden der Krankenkassen als Teil des Hilfsmittelverzeichnisses veröffentlichten "Qualitätskriterien zur Auswahl, Ausbildung und Kostenübernahme für Blindenführhunde" wurden. Im Bereich des Öffentlichen Dienstes - z. B. für Beamte (auch im Ruhestand) und deren beihilfeberechtigte Angehörige - übernimmt die Kosten die jeweils zuständige Beihilfestelle nach den Beihilfeverordnungen des Bundes und der Länder, allerdings nur in Höhe des jeweils geltenden Bemessungssatzes.

Im Bereich der Kriegsopferversorgung übernehmen die Versorgungsämter die Ausstattung mit Blindenführhunden nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes. Im Bereich der Unfallversicherung sind die Unfallversicherungsträger - etwa die Berufsgenossenschaften - zuständig, hier gilt die Verordnung über die orthopädische Versorgung Unfallverletzter (Orthopädie VO).

Leider bisher nur wenige private Krankenkassen haben den Führhund in die Liste derjenigen Hilfsmittel aufgenommen, für die vertragsgemäß Leistungen erbracht werden. Andere private Versicherer erbringen insoweit allenfalls Kulanzleistungen. Für die Versorgung Sozialhilfeberechtigter mit einem Blindenführhund sind die Sozialämter zuständig. Hier gilt die Eingliederungshilfeverordnung (EinglHVO). Die Versorgung einschließlich der Einarbeitung mit dem Führhund stellt für im Arbeitsleben stehende Blinde und Sehbehinderte auch eine berufliche Rehabilitationsmaßnahme dar. Deshalb kommen als Träger der Kosten bzw. eines Teils davon unter Umständen auch Hauptfürsorgestellen oder Arbeitgeber in Betracht, und dem Arbeitnehmer darf durch die Teilnahme an dem mehrwöchigen Einarbeitungslehrgang kein Verdienstausfall entstehen. Leider gibt es dafür keine einschlägige Vorschrift, doch kann dieses Ziel, wenn sich im konkreten Einzelfall wirklich Schwierigkeiten ergeben, meist durch eine geeignete Argumentationshilfe seitens unserer sachkundigen Berater erreicht werden.

Dass ein Blinder oder Sehbehinderter bereits ein Orientierungs- und Mobilitätstraining mit dem weißen Langstock absolviert und finanziert bekommen hat, ist kein Hinderungsgrund für die Versorgung mit einem Führhund. Im Gegenteil: Das Orientierungs- und Mobilitätstraining vermittelt Grundinformationen, die auch dem Führhundhalter zugute kommen, und ermöglicht es diesem, auch - allerdings eingeschränkter - zurechtzukommen, wenn der Führhund einmal ausfällt (z. B. wegen Krankheit oder gar Tod) oder nicht mitgenommen werden kann (z. B. bei der Reise in ein Land, in das Hunde nicht mitgenommen werden können).

Die Leistungs- bzw. Kostenträger übernehmen nicht nur die Kosten der eigentlichen Führhundversorgung, sondern auch die Unterhaltskosten. Zur Deckung der laufenden Kosten, wie z. B. für Futter oder eine dringend anzuratende Tierhalterhaftpflichtversicherung, wird eine monatliche Pauschale gezahlt. Daneben werden unregelmäßig entstehende Kosten, insbesondere also die durch eine Erkrankung des Hundes entstehenden Tierarztkosten, übernommen. Was die Tierhalterhaftpflichtversicherung anbelangt, so bieten die meisten Mitgliedsvereine des DBSV ihren Mitgliedern sehr günstige Gruppenversicherungen an, die übrigens auch für Hunde gelten, die keine Führhunde sind. Auch eine Privathaftpflichtversicherung kann auf dieser Basis sehr günstig abgeschlossen werden.

Das Tierarztkostenrisiko, soweit man derartige Kosten nach dem vorstehend Ausgeführten überhaupt selbst zu tragen hat, lässt sich unter Umständen durch den Abschluss einer Tierkrankenversicherung begrenzen, was jedoch in jedem Einzelfall sorgfältig zu überlegen ist. Gruppenversicherungen für die Mitglieder der Landes-Blinden- und Sehbehinderten-Organisationen gibt es in diesem Bereich nicht.

2. Straßenverkehr

Im öffentlichen Straßenverkehr, also dort, wo der Blindenführhund seine wichtigste Aufgabe erfüllt, wurde er, soweit er das weiße Führgeschirr trägt, auf Initiative der Blindenselbsthilfe als offizielles Verkehrsschutzzeichen anerkannt, dessen sich Blinde neben oder anstelle des weißen Stockes und des gelben Abzeichens mit drei schwarzen Punkten bedienen können (dies ist in der Fahrerlaubnisverordnung geregelt). Verkehrsschutzzeichen verpflichten die übrigen Verkehrsteilnehmer zu besonderer Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme, begründen aber nicht automatisch ein "Vortrittsrecht“.

3. Besondere Zutrittsrechte

Es gibt Orte, wohin Hunde eigentlich nicht mitgenommen werden dürfen. Blindenführhunde genießen hier Ausnahmerecht. Diese haben ihren Grund darin, dass Führhunde von ihren Haltern als Orientierungshilfe dringend benötigt werden, dass man einen Blindenführhund aus den verschiedensten Gründen nicht einfach "draußen abstellen“ kann, aber auch darin, dass ausgebildete Führhunde besonders wohlerzogen und in der Regel von ihren Haltern sehr gut gepflegt sind. Eine solche Ausnahme gilt etwa beim Einkaufen: Zwar dürfen nach den veterinärrechtlichen Vorschriften grundsätzlich keine Tiere in Lebensmittelgeschäfte etc. mitgebracht werden, doch sehen hier die Lebensmittelhygieneverordnungen der Bundesländer bzw. entsprechende Regelungen eine Ausnahme für Blindenführhunde vor, angeregt etwa durch dem DBSV angehörende Landesorganisationen. Allerdings ist hier auch das Hausrecht der Geschäftsinhaber zu beachten, von dem jedoch vielfach - auch aufgrund der Öffentlichkeitsarbeit der Blindenselbsthilfe - nicht zum Nachteil der Führhundhalter Gebrauch gemacht wird. Ähnliches gilt für Hotels und Gaststätten, öffentliche Gebäude und Einrichtungen, Kirchen, kulturelle und politische Veranstaltungen sowie Arztpraxen und Kliniken. Auch Taxifahrer sind aufgrund des Personenbeförderungsgesetzes und der kommunalen Taxenordnungen zur Mitnahme von Blindenführhunden verpflichtet.

4. Unterwegs im In- und Ausland

Aufgrund des Schwerbehindertengesetzes werden im öffentlichen Nah- und innerdeutschen Fernverkehr beim Vorliegen eines entsprechenden Schwerbehindertenausweises sowohl der Blindenführhund als auch eine Begleitperson kostenlos befördert. Entsprechendes gilt auf Inlandstrecken der Deutschen Lufthansa. Bei Bahnreisen in eine Reihe europäischer Staaten kann aufgrund eines entsprechenden internationalen Abkommens entweder der Führhund oder eine Begleitperson unentgeltlich mitgenommen werden, wobei die Fahrausweise allerdings schon in der Bundesrepublik gekauft werden müssen.

Bei Flugreisen - auch ins Ausland - können im allgemeinen Blindenführhunde unentgeltlich in der Passagierkabine mitgenommen werden. Allerdings sollte dies unbedingt bei der Buchung angemeldet werden. Wegen der Einzelheiten sind stets auch die unterschiedlichen Bestimmungen der Fluggesellschaften zu beachten. Nutzen Sie auch hier unseren reichen Erfahrungsschatz. Stets zu beachten sind bei Auslandsreisen immer noch unterschiedliche Vorschriften für das Mitbringen von Tieren. So ist etwa eine Reise nach Großbritannien, Irland, Australien oder Neuseeland wegen der dort bestehenden strengen Karantänevorschriften praktisch unmöglich. Eine Ausnahmeregelung wenigstens für Blindenführhunde konnte bisher nicht erreicht werden, wird aber weiter mit Nachdruck angestrebt. Für die Einreise mit Hund und damit auch mit Blindenführhund in die meisten übrigen Staaten genügt ein Nachweis der vorgeschriebenen Schutzimpfungen durch Vorlage eines internationalen Impfpasses. Einige Länder - z. B. Schweden, Norwegen - erlauben die Einreise aber nur unter weiteren Bedingungen, wegen derer man sich im konkreten Einzelfall unbedingt rechtzeitig vor Reiseantritt informieren sollte.

5. Mit Führhund in der Mietwohnung

Dies sollte keine Probleme mit dem Vermieter mit sich bringen. Falls doch, gibt es Rechtsprechung, wonach der Vermieter sein Interesse am Unterlassen der Tierhaltung bezüglich Blindenführhunden nur sehr eingeschränkt geltend machen kann.

6. Hundesteuer

Sie ist nach den kommunalen Regelungen für Blindenführhunde - übrigens häufig auch ganz allgemein, für den von einem Blinden gehaltenen Hund, nicht zu entrichten. Auch steuerbefreite Hunde sind aber bei der Gemeindeverwaltung anzumelden und erhalten eine Steuermarke.

7. Und wenn der Führhund sich in seiner Freizeit einmal so richtig austoben will?

Auch da gibt es Vergünstigungen und besonderen Schutz. In vielen Städten und Gemeinden ist es verboten, Hunde innerhalb des Ortsgebietes, und zwar auch etwa in Grünanlagen, frei laufen zu lassen, doch ist es häufig gelungen, für Blindenführhunde eine Ausnahme von diesem "Leinenzwang“ durchzusetzen, die es Blinden und Sehbehinderten ermöglicht, ihren Führhunden den nötigen Freilauf zu gewähren, ohne eine oft weite und wegen der Behinderung beschwerliche Fahrt aus dem eigentlichen Ortsgebiet und wieder zurück auf sich nehmen zu müssen. Nach den meisten Landes-Jagdgesetzen dürfen schließlich Jäger oder Wildhüter unter keinen Umständen auf freilaufende Blindenführhunde schießen, soweit diese als solche erkennbar sind.

Wie sich aus dem Vorstehenden ergibt, weisen die zahlreichen Regelungen immer noch Lücken auf, die geschlossen werden müssen, damit der Führhund die Mobilität Blinder und hochgradig Sehbehinderter in der nur ihm eigenen einzigartigen Weise wirklich ungehindert unterstützen kann. Dafür wird sich der DBSV auch weiterhin mit Nachdruck einsetzen.

Rechtliche Hinweise zu diesen Seiten

Die oben zu lesenden Informationen wurden der Broschüre "Der Blindenführhund als Mobilitätshilfe" entnommen. Die Broschüre liegt in den Beratungsstellen des DBSV aus.