Grundsätze der Arbeit des BSVS zur Sicherung der Teilhabe blinder und sehbehinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben in Sachsen

Vorbemerkung

Mit den vorliegenden Grundsätzen will der BSVS seine Ziele und Aufgaben unter den sich wandelnden gesellschaftlichen Bedingungen - den Blinden und Sehbehinderten im Freistaat Sachsen, - den für Blinde und Sehbehinderte tätigen Menschen, - den Verantwortlichen in Staat und Gesellschaft, - der interessierten Öffentlichkeit und insbesondere - seinen Freunden und Förderern vorstellen. Er verbindet damit die Erwartung, dass seine auf die Beratung,Betreuung und Unterstützung blinder und sehbehinderter Menschen gerichtete Tätigkeit allseits die unbedingt notwendige Akzeptanz und Hilfe erhalten wird.

I. Blinde und Sehbehinderte in Sachsen

Unsere Welt ist eine Welt der Sehenden. Die absolute Mehrheit der Menschen nimmt ihre Informationen vorrangig über das Auge, also visuell auf. Wissenschaftler gehen davon aus, dass dies mittlerweile ca. 80 Prozent aller Informationen betrifft. Kein anderes Wahrnehmungsorgan hat - bezogen auf seine Grundfunktion - eine derartige Leistungsfähigkeit.

"Man sieht nur mit dem Herzen gut" erklärte der kleine Prinz in dem gleichnamigen Kinderbuch des berühmten französischen Schriftstellers Antoine de Saint-Exupery. Die subjektive Wahrnehmung ist oft eine andere. Können wir die Dinge sehen - so die herkömmliche Ansicht - können wir sie auch begreifen. Unsere Sprache folgt dem: Sich von seiner Umgebung "ein Bild" machen, Entwicklungen "im Blick" behalten, die Dinge in "Augenschein" nehmen, der Gefahr "ins Auge blicken" u. ä.

Wie geht es aber nun den Menschen, die aus den unterschiedlichsten Gründen nicht sehen können oder deren Sehvermögen so eingeschränkt ist, dass sie ihre Umwelt nur sehr begrenzt wahrnehmen.

Das sind in Sachsen immerhin 8.167 Blinde und 35.470 Sehbehinderte, deren Zahl im Zusammenhang mit der demografischen Entwicklung der Bevölkerung in den nächsten Jahren dramatisch zunehmen wird.

Jährlich erblinden in unserem Bundesland 1.000 bis 1.200 Bürger, überwiegend ältere Menschen. Der völlige oder teilweise Verlust des Sehvermögens führt in erster Linie zu gravierenden Benachteiligungen

Die Sorge, nicht mehr gebraucht zu werden, der Verlust gesellschaftlichen Ansehens und die Gefahr der Vereinsamung werden zusätzlich als Ausgrenzung erlebt. Hinzu kommt die seelische Belastung der Betroffenen und der mit ihnen verbundenen Menschen.

Der BSVS ist Selbsthilfeorganisation, Solidargemeinschaft und Interessenvertretung dieses Personenkreises, seiner Angehörigen und Freunde.

II. Konsequenzen aus sozialen Entwicklungen

Die ungehinderte Teilhabe blinder und sehbehinderter Menschen am politischen und gesellschaftlichen Leben und der Abbau vorhandener Barrieren ist nach Satzung und Selbstverständnis die alles bestimmende Aufgabe des BSVS.

Der BSVS macht nachdrücklich darauf aufmerksam, dass ausgehend von der Änderung des Artikels 3 Absatz 3 des Grundgesetzes und des am 01.05.2002 in Kraft getretenen Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) sowie des am 23.04.2004 vom Sächsischen Landtag beschlossenen Gesetzes zur Verbesserung des selbstbestimmten Handelns von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen (SächsIntegrG) alles unternommen werden muss, um die dort getroffenen Festlegungen durch entsprechende Rechtsverordnungen bzw. Verwaltungsvorschriften schnellstmöglich und umfassend zu verwirklichen. Der BSVS wird sich mit seinen Möglichkeiten aktiv daran beteiligen. Die für blinde und sehbehinderte Menschen entscheidenden Bereiche sind insbesondere: Mobilität, Information und Kommunikation.

Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform des Freistaates drückt der BSVS seine ernsthaften Bedenken gegen eine Kommunalisierung von Aufgaben des Sächsischen Landesamtes für Familie und Soziales aus, die mit den Interessen behinderter Menschen nicht mehr übereinstimmt.

Landesblindengeld

Das Landesblindengeld ist unverzichtbar als annähernder Ausgleich für den blindheitsbedingten Mehraufwand. Es darf keinerlei Sparzwängen geopfert werden. So haben die Mitglieder des BSVS 2004 die niedersächsischen Blinden und Sehbehinderten im Kampf zur Erhaltung ihres Landesblindengeldes aktiv unterstützt genau so, wie 2005 die blinden und sehbehinderten Menschen in Thüringen mit gleicher Zielsetzung.

Obwohl die Nachteilsausgleiche im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD festgeschrieben sind, muss der BSVS heute wie auch in der Zukunft das Gespräch mit dem Sächsischen Landtag, der Sächsischen Staatsregierung und mit den Abgeordneten der einzelnen Landtags- fraktionen suchen und führen, um den tatsächlich vorhandenen blindheitsbedingten Mehraufwand und die damit verbundene Notwendigkeit der Nachteilsausgleiche zu verdeutlichen.

Der BSVS erwartet vom Sächsischen Landtag und von der Sächsischen Staatsregierung nach wie vor:

Wir unterstützen in diesem Zusammenhang nochmals nachdrücklich die Forderungen anderer Behindertengruppen nach einem finanziellen Ausgleich ihres behinderungsbedingten Mehraufwandes.

Rehabilitation zur Bewältigung des Alltags (RBA)

Der Verband verweist auf die fundamentale Bedeutung der RBA insbesondere für neuerblindete jüngere wie auch ältere Menschen. Er wirkt im Rahmen seiner Möglichkeiten und mit seiner spezifischen Kompetenz aktiv an der Umsetzung des SGB IX mit. Das bezieht sich insbesondere auf: - die Aktivitäten gegenüber den Kostenträgern der Rehabilitation, um zu erreichen, dass wesentliche Teile der RBA, insbesondere die Vermittlung lebenspraktischer Fähigkeiten (LPF), als Bestandteil der medizinischen Rehabilitation anerkannt werden, - auf die Bemühungen, für diese Tätigkeit kompetente Leistungserbringer zu gewinnen bzw. bestimmte Leistungen selbst zu erbringen; - auf die Anstrengungen, insgesamt einen Rechtsanspruch auf eine einkommens- und vermögensunabhängige Übernahme der Kosten für die RBA unabhängig vom Alter und von der Ursache der Erblindung durchzusetzen.

Darüber hinaus setzt der Verband seine umfangreiche traditionelle Selbsthilfearbeit auf diesem Gebiet landesweit, in den Landkreisen und kreisfreien Städten mit erhöhten Anstrengungen fort (Kurse im Erlernen der Blindenschrift, Betreuung Betroffener durch Betroffene, Weiterentwicklung der sozialen Kompetenz u. a.).

Der Verband wird seine Anstrengungen verstärken, um der größer werdenden Zahl Blinder und Sehbehinderter in Senioren- und Pflegeheimen Unterstützung und Hilfe zu gewähren und im Rahmen der jeweils konkreten Möglichkeiten größtmögliche Eigenbestimmung und Selbstständigkeit zu sichern.

Der BSVS erbittet tätige Hilfe bei der Förderung taubblinder und taubsehbehinderter Menschen. Die Verbesserung ihrer außergewöhnlich schweren Lebenslage kann nur auf der Grundlage konzentrierter Anstrengungen erreicht werden. Im Mittelpunkt steht dabei die Verbesserung der Information über behinderungsbedingte Alltagsprobleme und besondere Hilfe gegenüber älteren Betroffenen sowie insgesamt die Gewährleistung einer bestmöglichen Kommunikation mit der Umwelt. Der BSVS wird mit allen Institutionen, Einrichtungen und Gruppen zusammenarbeiten, die auf diesem Gebiet tätig sind.

Aufbau überörtlicher Fachdienste für Sozialarbeit, Rehabilitation, um für Soziales sowie die überörtlichen Träger der Sozialhilfe, ihm beim Aufbau und der Unterhaltung eines Netzes von ambulanten sozialen Rehabilitations- diensten nach dem Beispiel Bayerns zu helfen

Außer durch die Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe gibt es für Blinde und Sehbehinderte kaum fach- und sachkundige Beratung in allen die Blindheit und Sehbehinderung betreffenden Angelegenheiten. Dabei ist es dringend erforderlich, dass die Selbsthilfe, insbesondere der BSVS sich auf seine Kompetenzen besinnt und sich aktiv an diesen Prozessen beteiligt. Nur gemeinsam kann eine optimale Beratung und Versorgung für die Betroffenen gewährleistet werden.

Aufgabe dieser Dienste sollte es zugleich sein, die Information und Beratung sehbehinderter Menschen (z. B. LowVision) in Zusammenarbeit mit Augenärzten, Optikern und deren Berufsvereinigungen sowie weiteren Fachleuten nach dem Vorbild des Sächsischen Förderzentrums in Chemnitz zu gewährleisten. Der BSVS wird seine Anstrengungen gegenüber dem Sozialministerium, den Krankenkassen und weiteren zuständigen Behörden verstärken, die Errichtung von "Beratungsstellen für Sehbehinderte" an verschiedenen Standorten, so u.a. an sächsischen Augenkliniken zu unterstützen. Dabei sollte es Ziel sein, die Arbeit in der Beratungsstelle des Fördervereins Weißer Stock e.V., welche mit der KO Chemnitz eng zusammenarbeitet, zu standardisieren und auf weitere sächsische Großstädte wie z.B. Dresden, Görlitz und Leipzig zu übertragen.

III. Bildung und berufliche Eingliederung

Der BSVS erklärt seine Bereitschaft, gemeinsam mit den Blinden- und Sehbehindertenpädagogen und den zuständigen staatlichen Institutionen sowie wissenschaftlichen Einrichtungen angesichts grundlegender gesellschaftlicher, sozialer, wissenschaftlicher und technischer Wandlungen über neue Bildungsangebote mit neuen pädagogischen Schwerpunkten zu beraten. Förderschulen und integrative Beschulung müssen ständige Institutionen der Bildung blinder und sehbehinderter Schüler sein. Integrative Beschulung setzt jedoch die Gewährleistung ständiger, notwendiger blindenspezifischer Begleitung voraus.

Erhöhte Aufmerksamkeit muss jenen Kindern und Jugendlichen geschenkt werden, die zur Blindheit oder Sehbehinderung weitere Behinderungen haben. Die Eltern blinder und sehbehinderter Kinder und blinde oder sehbehinderte Mütter und Väter mit Kindern bedürfen besonderer Hilfe.

Der BSVS wird sich dafür einsetzen, dass die hier auftretenden spezifischen Probleme noch umfassender und genauer thematisiert und alle für Lösungen in Frage kommenden Stellen mobilisiert werden. Er fordert alle, die im Gesamtprozess der Bildung und Erziehung blinder und sehbehinderter Kinder und Jugendlicher Verantwortung tragen auf, der Vermittlung der Brailleschrift für den notwendigen Schreib-Leseerwerb sowie der Befähigung zur größtmöglichen Mobilität und Selbstständigkeit weitaus größere Aufmerksamkeit zu schenken.

Die berufliche Tätigkeit ist ein Grundbedürfnis. Seine Befriedigung ist für Blinde und Sehbehinderte besonders wichtig, weil es nicht allein um einen Beitrag zum Lebensunterhalt geht, sondern um ein unverzichtbares Element der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Der Verband tritt angesichts der rasanten Weiterentwicklung der Kommunikationstechnik sowie der strukturellen Wandlungen in Industrie, Handwerk, Dienstleistungsbereich und Verwaltung dafür ein, dass die Regelungen des SGB IX auch auf diesem Gebiet strikt durchgesetzt werden. Dazu gehört, dass in diesem Prozess der Sachverstand der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe sowie der Betroffenen selbst umfassender genutzt wird.

Auch aufgrund der bisherigen Erfahrungen aus den Projekten und Aktivitäten der Initiative »job - Jobs ohne Barrieren« wurde das Programm "Job 4000" ins Leben gerufen, das am 1. Januar 2007 startet und Bestandteil der Initiative ist. Mit dem Programm soll die berufliche Integration schwerbehinderter Menschen gezielt vorangetrieben werden. Zugleich soll die Bundesagentur für Arbeit bei der Durchführung ihrer gesetzlichen Aufgaben im Rahmen der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung unterstützt werden.

Chancen auf dem Arbeitsmarkt setzen vor allem Arbeitsplätze und - für junge behinderte Menschen - Ausbildungsplätze voraus. Außerdem bedarf es häufig einer zielgerichteten Unterstützung beim Übergang schwerbehinderter Jugendlicher von der Schule auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Daher gründet das Programm auf den drei Säulen Arbeit, Ausbildung und Unterstützung. Mit dem Programm wird zugleich die Ankündigung der Bundesregierung im Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 umgesetzt, wonach die berufliche Integration von Menschen mit Behinderung intensiviert und mehr Arbeitsmöglichkeiten außerhalb von Werkstätten für behinderte Menschen geschaffen werden sollen.

Zuständig für die Umsetzung sind die Länder, konkret die jeweils zuständigen Integrationsämter, bei denen die Leistungen zu beantragen sind.

Es geht insgesamt um die qualitative Weiterentwicklung der beruflichen Erstausbildung und Umschulung, der beruflichen Fort- und Weiterbildung sowie um die Findung neuer Berufsmöglichkeiten - vorrangig im so genannten ersten Arbeitsmarkt.

Erhöhte Anstrengungen müssen nach wie vor unternommen werden, um für Blinde und Sehbehinderte, die zusätzlich eine physische oder psychische Behinderung haben, Arbeitsplätze außerhalb von Werkstätten für Behinderte zu finden.

Sehbehinderten ohne einen ausgewiesenen Grad der Behinderung fällt es zunehmend schwerer, Arbeit zu finden. Die besonderen Probleme dieses Personenkreises bedürfen nach wie vor genauerer Analysen und spezieller Lösungen, für die sich der BSVS einsetzen wird.

Rehabilitations- und Fördermaßnahmen müssen unter diesen Gesichtspunkten neu überdacht und zugleich neue Arbeitsfelder und Nischen erschlossen werden. Die Gründung und Unterhaltung von Beschäftigungsgesellschaften und Selbsthilfefirmen sollten in all diese Überlegungen einbezogen werden.

Die besondere Verantwortung des Sächsischen Förderzentrums (SFZ) in Chemnitz und des Berufsförderungswerkes für Blinde und Sehbehinderte in Halle für die Erfüllung der hier skizzierten Aufgaben ist unbestritten. Der Zusammenarbeit mit diesen Einrichtungen, insbesondere im Rahmen des gemeinsamen Fachausschusses "Bildung und berufliche Eingliederung Blinder und Sehbehinderter in Sachsen", wird nach wie vor große Bedeutung beigemessen.

Der BSVS wird sich auch in Zukunft dafür einsetzen, dass die spezifischen Probleme arbeitsloser Blinder und Sehbehinderter die erforderliche Beachtung finden. Regelmäßig sollte über konkrete Schritte beraten werden, wie hier geholfen werden kann.

Die Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich der Fähigkeiten und Fertigkeiten Blinder und Sehbehinderter in den unterschiedlichsten Berufen und in der Arbeitswelt insgesamt muss auf neue Art und Weise gestaltet werden. Der öffentliche Dienst muss seiner besonderen Verantwortung für die Beschäftigung behinderter Menschen weitaus besser gerecht werden.

Der BSVS unterstützt aktiv das Wirken von Blindenhandwerksbetrieben und wird auch weiterhin eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Blindenhandwerk, sofern es sich um gemeinnützige Einrichtungen handelt und der Blindenselbsthilfe sichern. Er fordert alle staatlichen Einrichtungen auf, die Arbeit dieser Betriebe durch entsprechende Aufträge und die Nutzung aller Fördermöglichkeiten zu unterstützen.

Die Lösung der vorgenannten Aufgaben verlangt eine enge Zusammenarbeit der Blindenselbsthilfe mit dem SFZ, dem Berufsförderungswerk, den auf diesen Gebieten tätigen wissenschaftlichen Einrichtungen des Freistaates, den Arbeitsagenturen, den Integrations- ämtern, den Integrationsfachdiensten, den Arbeitgeberverbänden, den Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern und nicht zuletzt mit den Gewerkschaften.

Des Weiteren bedarf die langfristige Entwicklung des Arbeitsmarktes für Blinde und Sehbehinderte in Sachsen, insbesondere in den Bereichen Industrie und Handwerk sowie Verwaltung und Handel, einer detaillierten und auf die Praxis orientierten wissenschaftlichen Untersuchung.

IV. Umwelt und Verkehr

Der BSVS fordert die zuständigen Behörden auf, die Anwendung der Normen für die Bereiche "Behindertengerechter öffentlicher Verkehrsraum", "Zusatzeinrichtungen für Blinde und Sehbehinderte an Lichtsignalanlagen", "Taktile Bodenindikatoren für Blinde und Sehbehinderte" und das Projekt "Kontrastoptimierung für Sehbehinderte" auf die konkreten Bedingungen in Sachsen zu gewährleisten. Dazu wird die Forderung aufrechterhalten, die in den DIN-Vorschriften (z. B. DIN 18024, 18025, 32985 bzw. der neuen 18030 die voraussichtlich Ende 2006 verabschiedet werden soll) enthaltenen Vorschriften jeweils in Landesrecht zu übernehmen, um Gesetzeslücken zu schließen und eine größere Rechtsverbindlichkeit zu erhalten.

Die Belange Behinderter und die spezifischen Interessen Blinder und Sehbehinderter müssen bei der Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs sowie der Bauvorschriften für Verkehrsmittel und - anlagen insbesondere durch folgende Maßnahmen Berücksichtigung finden:

Gemeinsam mit den in der Landesarbeitsgemeinschaft „Selbsthilfe- Sachsen“ zusammengeschlossenen Behindertengruppen und - organisationen verlangt der BSVS, seine Forderungen in der Phase der Vorbereitung grundsätzlicher Entscheidungen einbringen zu können, um nicht vor vollendete und nicht reparable Tatsachen gestellt zu werden.

V. Hilfsmittel für Blinde und Sehbehinderte - Mobilität und Führhunde

Der BSVS lenkt die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit darauf, dass sich in Sachsen mit dem Landeshilfsmittelzentrum für Blinde und Sehbehinderte (LHZ) und mit der multi-tech gGmbH, dem Produzenten der Blinden- schriftbogenmaschine "Erika-Picht", für die neuen Bundesländer einmalige Zentren herausgebildet haben. Die Existenz und die Weiterführung des LHZ erfordern auch zukünftig die tätige Unterstützung der öffentlichen Hand. Der Sächsische Landtag möge seinen Einfluss auf die Behindertenselbsthilfestiftung „Otto Perl“ dahingehend nutzen, dass auch zukünftig die finanzielle Unterstützung des LHZ seitens der Stiftung weitergeführt wird. Die Einführung, Beratung und Hilfe im Gebrauch der insbesondere für den Alltag blinder und sehbehinderter Menschen bestimmten Hilfsmittel müssen auch zukünftig untrennbarer Bestandteil der Tätigkeit des BSVS sein.

Der BSVS bittet die Landesverbände der gesetzlichen Krankenkassen, mit ihm gemeinsam dafür zu sorgen, dass die Qualitätskriterien zur Auswahl, Ausbildung und Kostenübernahme von Blindenführhunden auch tatsächlich umgesetzt werden.

VI. Barrierefreier Zugang zu allen Medien und zur Kultur

Der zunehmende Umfang und die Vielfalt modernster Informations- vermittlung - Internet, Multimedia, Visualisierung, Digitalisierung u. a. - machen es dringend erforderlich, zusätzliche Möglichkeiten zu schaffen, um Blinde und Sehbehinderte nicht von den Informationen der Zukunft auszuschließen. Um das zu erreichen, benötigt der BSVS die unbedingte Unterstützung derjenigen, die die Informationen für Sehende produzieren und weiterleiten und die die Verantwortung mit dafür übernehmen müssen, dass sie blinden- und sehbehindertengerecht zur Verfügung gestellt werden.

Für die Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe in Sachsen und weit darüber hinaus hat das Wirken der Deutschen Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig (DZB) als traditionsreiche Bildungs- und Kulturstätte von nationalem und internationalem Rang grundlegende Bedeutung. Hier werden blinden- und hochgradig sehbehinderten Menschen aller Altersgruppen Informationen in der für sie direkt nutzbaren Form zur Verfügung gestellt.

Wir gehen davon aus, dass die Sächsische Staatsregierung auch zukünftig die Tätigkeit und die Weiterentwicklung der DZB als Staatsbetrieb sichern wird. Der BSVS wird diesen Prozess seinerseits begleiten und erklärt seine uneingeschränkte Bereitschaft, in Beratungsgremien aktiv mitzuwirken. Darüber hinaus wird der BSVS gemeinsam mit anderen Landesverbänden gem. § 14 des Sächsischen Integrationsgesetzes mit der DZB, als Kompetenzzentrum für barrierefreie Mediengestaltung, eine Ziel- vereinbarung abschließen.

Der BSVS erwartet von den Rundfunk- und Fernsehanstalten eine ausgeprägte behindertengerechte Programmgestaltung. Notwendig ist eine stärkere Berücksichtigung der spezifischen Situation sehbehinderter und blinder Menschen.

Der Verband richtet an alle Medien die dringende Bitte, Problemen Behinderter, insbesondere Blinder und Sehbehinderter größere Aufmerksamkeit zu schenken. Regelmäßige Sendezeiten in Funk und Fernsehen, durch uns und mit uns zu gestalten, Beiträge in den wichtigsten Presseerzeugnissen, die kontinuierlich und sachlich über uns und unsere Anliegen informieren - das sind u. a. unsere erklärten Ziele.

Der BSVS wird sich gemeinsam mit den Landesverbänden in Sachsen- Anhalt und Thüringen gegenüber der Intendanz des MDR dafür einsetzen, dass die Audiodeskription von Kino- und Fernsehfilmen zügig weitergeführt wird. Das schafft die Möglichkeit, stumme Szenen im Film durch erläuternde Texte, welche in den Dialogpausen aufgesprochen werden, zu beschreiben und so für Blinde und Sehbehinderte zugängig zu machen.

Der barrierefreie Zugang zu den kulturellen und sportlichen Einrichtungen und Institutionen des Freistaates muss für Blinde und Sehbehinderte unbedingt erleichtert oder gar erst ermöglicht werden. Dazu gehören u. a.:

Der Zirkel "Schreibender im BSVS“, der einzige seiner Art in den neuen Bundesländern, bedarf auch zukünftig entsprechender Förderung. Die Ergebnisse seines Wirkens müssen über die Grenzen des Verbandes hinaus noch stärker publiziert werden.

Schlussbemerkung

Die vorliegenden Grundsätze verdeutlichen, wie umfangreich die Bereiche sind, in denen blinde und sehbehinderte Menschen tätig sind und in denen sie für ihre eigene schöpferische Arbeit und für das Wirken ihrer Selbsthilfestrukturen notwendige Rahmenbedingen benötigen. Unsere Partner, Freunde und Helfer sind ihrerseits aufgerufen, uns in unseren Bemühungen um die Sicherung einer umfassenden Teilhabe Blinder und Sehbehinderter am gesellschaftlichen Leben in unserem Bundesland nach Kräften zu unterstützen.

Nur dann können wir erfolgreich sein!

Dresden im November 2006